Inhalt

Jede Änderung der Halterdaten (z.B. Namens- oder Adressänderungen) des Fahrzeughalters sind der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge unverzüglich anzuzeigen.

Bei Adressänderungen mit Kennzeichenwechsel:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
  • elektronische Versicherungsbestätigung
  • ggf. die amtlichen Kennzeichen
  • Kopie des gültigen und geänderten Personalausweises (beidseitig) oder Kopie des gültigen Reisepasses
  • bei Fahrzeugen über 3,5t zul. Gesamtgewicht: ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • bei Firmen: die geänderte Gewerbeanmeldung und ggf. den geänderten Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Vereinen: den geänderten Auszug aus dem Vereinsregister