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Elektrokleinstfahrzeuge

Welche Merkmale haben Elektrokleinstfahrzeuge?

•Lenk- oder Haltestange
•6 km/h bis max. 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
•Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
•verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen (u.a. im Bereich der Brems- und Lichtsysteme, der Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit)

Voraussetzungen für die Nutzung im Straßenverkehr:

•Mindestalter 14 Jahre
•Kein Führerschein nötig
•Gültige Versicherung bzw. Versicherungsplakette
•Nachweis der allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) durch den Hersteller oder Einzelbetriebserlaubnis
•Ältere Fahrzeuge können durch den Hersteller nachgerüstet werden

Wo darf/muss gefahren werden?

•Sofern ein baulich angelegter Radweg oder ein Radfahrstreifen vorhanden ist, muss dieser benutzt werden, sonst darf die Fahrbahn benutzt werden.
•Dies gilt unabhängig davon, ob die Radverkehrsanlage für Radfahrende benutzungspflichtig ist oder nicht.