Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.
Grundsätzlich sind daher die gleichen Unterlagen erforderlich wie bei einer Ersterteilung:
Für Kl. A, A2, A1, B oder BE:
1 aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (mind. 35 x 45 mm)
Sehtestbescheinigung
"1. Hilfe"-Bescheinigung
Führungszeugnis
Für Kl. C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE:
1 aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (mind. 35 x 45 mm)
Augenärztliches Gutachten
Hausärztliches Gutachten
„1. Hilfe“-Bescheinigung
Führungszeugnis
In vielen Fällen ist jedoch zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich.