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Forstwirt/in

Berufliche Tätigkeit
 

Der Forstwirt/die Forstwirtin ist eine hochqualifizierte Fachkraft mit einer umfassenden Bildung in verschiedensten Bereichen. Das Aufgabengebiet reicht von der Pflanzung unterschiedlichster Baumarten bis hin zur Ernte starker Bäume. Das Hauptaufgabengebiet liegt nach wie vor in der Produktion von verkaufsfertigen Holzsortimenten, die die wichtigste Einnahmequelle für einen Forstbetrieb bedeuten. Die Tätigkeiten sind vielfältig und machen deshalb diesen Beruf an der frischen Luft so attraktiv. Der Beruf erfordert viel Eigeninitiative, Motivation und selbständiges Handeln. Er ist aber auch körperlich anstrengend.
 

Dauer
 

Die Regelausbildung dauert drei Jahre. Bei allgemeiner Hochschulreife, Fachhochschulreife, abgeschlossener Berufsausbildung oder nach einem Berufsgrundbildungsjahr (entsprechende Vorschriften beachten) kann die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin auf zwei Jahre verkürzt werden.
 

Ausbildungsstätten

Der/die Auszubildende wird in unserem Eigenbetrieb Kreisforsten Herzogtum Lauenburg, einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, und der Berufsschule ausgebildet.

Der Berufsschulunterricht findet in der Regel in jedem Halbjahr in Form eines 4-wöchigen Blockunterrichtes in der Lehranstalt für Forstwirtschaft (Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein) in Bad Segeberg statt.

Ausbildungsinhalte

In der Ausbildungsordnung sind die Fertigkeiten und Kenntnisse aufgeführt, die während der Ausbildung vermittelt werden müssen.

  1. der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
    Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
    Berufsbildung
    Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht
    Soziale Beziehungen
    Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
    Umweltschutz
  2. Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge
    Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen
    Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten
    Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge
  3. Waldbewirtschaftung, Forstproduktion
    Begründen und Verjüngen von Waldbeständen
    Schützen von Waldbeständen
    Erschließen und Pflegen von Waldbeständen
    Jagdbetrieb
  4. Naturschutz und Landschaftspflege
    Erhalten, schützen und entwickeln besonderer Lebensräume
    Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen
  5. Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen
    Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen
    Sortieren und vermessen von Holz
    Liefern und lagern von Holz
  6. Forsttechnik
    Handhabung, Wartung und Instandsetzung von Maschinen und Geräten
    Be- und Verarbeiten von Holz und anderen Werkstoffen
     

Prüfungen

"Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes" wird im zweiten Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung durchgeführt. Die Prüflinge erhalten von der Landwirtschaftskammer als zuständige Stelle eine Prüfungsbescheinigung über ihre erbrachten Leistungen.

Die Prüfungsfächer sind Waldwirtschaft und Landschaftspflege, Holzernte und Forsttechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Am Ende der Ausbildung wird in den gleichen Prüfungsfächern wie in der Zwischenprüfung eine Abschlussprüfung durchgeführt. Hier wird die Berufsfähigkeit überprüft. Die schriftliche Prüfung erfolgt zentral an einem Tag. Die praktischen Prüfungen mit Prüfungsgesprächen erfolgen an einem weiteren Tag. Anschließend erhält der Prüfling (sofern bestanden) von der Landwirtschaftskammer das Prüfungszeugnis und die Urkunde.

Ausbildungsvergütung
 

Die Ausbildungsvergütung und das Anfangsgehalt nach Abschluß der Ausbildung finden Sie hier.
 

Beschäftigungsmöglichkeiten
 

Der Forstwirt/die Forstwirtin findet in Schleswig-Holstein Arbeitsmöglichkeiten insbesondere im Kommunal- und Privatwald, bei forstlichen Dienstleistungsunternehmen sowie im Garten- und Landschaftsbau. Es besteht auch die Möglichkeit, ein eigenes Unternehmen zu gründen.
 

Berufliche Fortbildung
 

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung kann nach dreijähriger Praxis die Forstwirtschaftsmeisterprüfung abgelegt werden. Darüber hinaus gibt es Fortbildungsmöglichkeiten zum/zur Forstmaschinenführer/in, zum/zur Natur- und Landschaftspfleger/in. Nach zweijähriger Berufserfahrung kann man an einer Technikerschule eine Ausbildung zum/zur Forsttechniker/in machen. Wer mindestens die Fachhochschulreife besitzt, kann ein Studium an einer Fachhochschule im Bereich Forstwirtschaft beginnen oder bei allgemeiner Hochschulreife das Studium der Forstwissenschaft an einer Universität absolvieren.
 

Ansprechpartner
 

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