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Gemeinsamer behördlicher Datenschutzbeauftragter

Zur Wahrung von datenschutzrechtlichen Belangen von Mitarbeitern und Bürgern haben

  • der Kreis Herzogtum Lauenburg,
  • die Städte Geesthacht, Lauenburg, Mölln, Ratzeburg und Schwarzenbek,
  • die Ämter Berkenthin, Breitenfelde, Hohe Elbgeest, Lauenburgische Seen, Lütau, Sandesneben-Nusse, Schwarzenbek-Land sowie
  • die Gemeinden Büchen und Wentorf bei Hamburg

einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt (vgl. § 10 LDSG). Der Tätigkeitsbereich umfasst ebenfalls die angeschlossenen Verbände der Vertragskommunen. Er ist unmittelbar dem Landrat unterstellt, jedoch bei der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsfrei.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es...

  • die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei den jeweiligen datenverarbeitenden Stellen zu überwachen und zu unterstützen,
  • bei der Einführung von Datenverarbeitungsmaßnahmen auf den Datenschutz zu achten. Daher ist der behördliche Datenschutzbeauftragte vor dem Einsatz oder der wesentlichen Änderung eines automatisierten Verfahrens rechtzeitig zu beteiligen,
  • für die Beschäftigten der Dienststellen datenschutzrechtliche Schulungen durchzuführen,
  • die datenverarbeitenden Stellen bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu beraten und bei der Einhaltung der anzuwendenden Vorschriften zu lenken,
  • das Verfahrensverzeichnis gemäß § 7 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) zu führen und zur Einsicht bereitzuhalten,
  • die Vorabkontrolle nach § 9 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) durchzuführen.

Beschäftigte und Betroffene können sich auf direktem Weg in allen Angelegenheiten des Datenschutzes, die sich aus der Aufgabenerfüllung der aufgeführten Dienststellen ergeben, an den Datenschutzbeauftragten wenden. Im Übrigen steht das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in Kiel zur Verfügung.

Kontakt

Herr Bajerke

Gemeinsame Datenschutzstelle der kreisangehörigen Kommunen

Am Markt 10
23909 Ratzeburg

Herr Dirk Benett

Gemeinsame Datenschutzstelle der kreisangehörigen Kommunen und Datenschutzbeauftragter

Große Kreuzstr. 7
23909 Ratzeburg

Entscheiden Sie sich für die anonyme Mitteilung, bedenken Sie bitte, dass Rückfragen zum Sachverhalt nicht möglich sind und zudem eine Antwort nicht erfolgen kann.

Der Datenschutzbeauftragte darf zur Aufgabenerfüllung Einsicht in personenbezogene Datenverarbeitungsvorgänge nehmen, sofern das Steuergeheimnis nicht entgegensteht. Die Organisationseinheiten sind verpflichtet, ihn bei der Erfüllung der Aufgaben zu unterstützen. Ihm ist dabei Auskunft zu erteilen sowie Einsicht in die Unterlagen und Dateien zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen sowie Zutritt zu den Diensträumen zu gewähren. Bei Datenschutzvorfällen und Auskunftsansprüchen Betroffener wird er beteiligt. 

Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die Identität der Betroffenen sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf den Betroffenen zulassen, verpflichtet, soweit er nicht davon durch die Betroffenen befreit wurde. Dies gilt auch gegenüber den verantwortlichen Stellen und deren Leitung.