Ukraine: Informationen für Geflüchtete und Helferinnen und Helfer
Geflüchtete aus der Ukraine:
Informationen und Unterstützung
An dieser Stelle finden Sie viele wichtige Informationen zur gegenwärtigen Situation (Stand: 13.06.2022). Diese werden laufend angepasst und erweitert. Seien Sie versichert, dass derzeit auf allen Ebenen an Lösungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gearbeitet wird.
Sollten Sie nicht bei Familienangehörigen, Freunden und/oder Bekannten eine Unterkunft bekommen oder benötigen Sie dringend anderweitige Hilfe, melden Sie sich bitte in der Landesunterkunft (LUK) des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge in 23795 Bad Segeberg, Segeberger Str. 106a (=Postanschrift). Die Navi-Eingabe lautet: Leopardstraße. Dort befindet sich der Haupteingang der LUK. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr für Geflüchtete aus der Ukraine geöffnet. Die Fahrten mit dem ÖPNV sind im HVV kostenfrei.
Für alle, die bereits privat untergebracht worden sind und sich nun die Frage stellen, wie es weiter geht?, haben wir zusätzliche Informationen aufbereitet. Diese finden Sie hier.
FAQ
Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine. (In der Regel werden die nachfolgenden Seiten auch fortlaufend durch die Herausgeber:innen aktualisiert.)
- Das Auswärtige Amt hat umfassende Informationen bei der Ausreise - insbesondere für deutsche Staatsbürger:innen zusammengestellt.
- Das Bundesinnenministerium hat für Geflüchtete (auch auf englisch und ukrainisch) ebenfalls die derzeit wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Und das Bundesverwaltungsamt hat für Vertriebene ein spezielles Merkblatt heraus gegeben.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weist auf das Portal germany4ukraine hin.
Das mehrsprachig (u.a. ukrainisch) aufgestellte Portal informiert über mehrere Reiter zu "Basisthemen" wie "Arbeit", "Kinder", "Studium" oder über den Reiter "Medizinische Versorgung" zu COVID-19, Schwangerschaft etc.. Die Inhalte orientieren sich dabei an den Bedürfnissen und dringendsten Fragen von Kriegsflüchtlingen zu den jeweiligen Themenbereichen.
Mit Klick auf den Reiter "Unterkunft" finden Nutzende etwa schnell alle Links zu Wohnmöglichkeiten, unter anderem auch die Kooperationswebsite des BMI mit #Unterkunft-Ukraine und AirBnB mit dem Link (www.unterkunft-ukraine.de ). - Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat zum Krieg in der Ukraine ebenfalls eine fortlaufend aktualisierte Internetseite auf ukrainisch, englisch und deutsch frei geschaltet.
- Die Landesregierung Schleswig-Holstein informiert auch zum Thema. Das hierzu eingerichtete zentrale Postfach ist unter Flucht-Ukraine@im.landsh.de erreichbar und beantwortet alle Fragen.
- Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein informiert über Erlasse, landesbehördliche Stellungnahmen und Anwendungshinweise des Bundes. Diese finden sich hier.
- Das nähstliegende zuständige Konsulat der Ukraine befindet sich in Hamburg.
- Handbook Germany hat eine Spezial-Seite zur Einreise und zum Aufenthalt auf Ukrainisch, Russisch und Deutsch erstellt. Es gibt auch eine Vorlesefunktion.
- Das Goethe-Institut hat ebenfalls auf seinem Webportal “Mein Weg nach Deutschland“ Informationen zum Leben in Deutschland auf deutsch, ukrainisch und russisch eingestellt.
- Die Technische Hochschule (TH) Lübeck hat abenfalls auf ihren Seiten u.a. zum Spracherwerb aktuelle Informationen eingestellt.
Impfungen
Menschen aus der Ukraine, die sich bereits in Schleswig-Holstein aufhalten oder seit Kriegsbeginn visumfrei eingereist sind, können sich nach Mitteilung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein in den kommunalen Impfzentren gegen Corona impfen lassen. Das Sozialministerium in Kiel wirbt weiterhin für einen hohen Impfschutz (s. Postkartenaktion ukrainisch).
Es empfiehlt sich hierfür einen Termin über die Internetseite www.impfen-sh.de zu buchen.
In Ausnahmefällen kann die zentrale Impfstelle in Schwarzenbek, Berliner Str. 12, Parkplätze in der Frankfurter Straße 2, auch während der täglichen Öffnungszeiten aufgesucht werden.
Die Öffnungszeiten sind mittwochs von 15.30.-19.00 Uhr und donnerstags bis samstags von 10.30.-19.00 Uhr.
Folgende Standardimpfungen für geflüchtete Menschen werden ebenfalls ohen Termin in der zentralen Impfstelle angeboten:
- Kombination gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (Windpocken)
- Kombination gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio
Weitere Informationen zu Corona:
Informationen gibt auch die Integrationsbeauftragte des Bundes mehrsprachig heraus.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat das Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung auch auf ukrainisch herausgegeben. Dies finden Sie hier.
Bei der Frage, ob Geflüchtete zuerst gegen Masern oder COVID-19 sich impfen lassen sollten, hat das RKI ebenfalls eine Aussage gemacht. Da bei der Masernimpfung ein Lebendimpfstoff verabreicht wird, sollte die Masernimpfung nicht zeitgleich mit der COVID-19-Impfung erfolgen. Vielmehr ist ein Impfabstand von zwei Wochen erforderlich. In der aktuellen epidemiologischen Situation ist davon auszugehen, dass in Deutschland das Infektionsrisiko für SARS-CoV-2 momentan deutlich höher ist als für Masern. Weitere hilfreiche Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie auf dieser speziellen Seite des RKI.
Engagement
Informationen und Hinweise, wie Sie derzeit mit Ihrem Engagement konkret unterstützen können, finden Sie hier:
- Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen - Телефон довіри »Насильство щодо жінок«:
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hat das Hilfetelefon »Gewalt gegen Frauen« sein Sprachangebot erweitert. Gewaltbetroffene Frauen finden ab sofort auch in ukrainischer Sprache Unterstützung. Auf Wunsch einer Anruferin schalten die Beraterinnen innerhalb einer Minute eine Dolmetscherin in der benötigten Sprache zum Gespräch hinzu. Die kostenfreie, anonyme und vertrauliche Beratung unter der 08000 116 016 ist damit jetzt in 18 Fremdsprachen möglich. - Fördermöglichkeiten:
Aktion Mensch setzt Sonderförderung Ukraine für freie gemeinnützige Organisationen auf. Die Förderkriterien finden Sie hier. - Wohnraum:
Falls Sie oder Bekannte sich über das Bereitstellen von Unterkünften oder auf anderem Wege einbringen wollen, wenden Sie bitte an Herrn Paar -Fachdienst Soziale Leistungen- Tel. 04541/ 888 526 oder per EMail an paar@kreis-rz.de .
Wohnraum können Sie natürlich auch direkt an Ihre Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung melden. - Heimtiere (Hund, Katze, Frettchen):
Die Ukraine ist ein Risikoland für Tollwut. Hunden, Katzen und Frettchen, die Träger des Tollwutvirus sein können, muss daher eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Weitere Einzelheiten finden Sie hier. - Dolmetschen:
Wie bei der Wohnraumsuche gilt dies beim Dolmetschen ebenso. Hier richten Sie bitte Ihre Unterstützungsangebote an Herrn Bockholt - Koordinierungsstelle zur Integration und Teilhabe von Migrant:innen (KIT) per EMail an bockholt@kreis-rz.de . - Versicherungsschutz:
Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer:innen nehmen aktuell viele ukrainische Geflüchtete auf. Was das für den Versicherungsschutz von Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall- und Kfz-Versicherung bedeutet, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. in einem Überblick. Diesen finden Sie hier.
Das Sozialministerium in Kiel weist ebenfalls auf den Versicherungsschutz bei der ehrenamtlichen Arbeit hin. - Allgemeines Infektionsrisiko:
Das Robert Koch-Institut (RKI) sieht keine relevanten Infektionsrisiken für die Allgemeinbevölkerung durch Geflüchtete und Asylsuchende, vor allem, wenn die Bevölkerung den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) nachkommt. Durch die Routineimpfungen wird die Bevölkerung wirksam gegen zum Teil sehr ansteckende Krankheiten wie COVID-19, Masern oder Keuchhusten geschützt. Das Sozialministerium in Kiel wirbt weiterhin für einen hohen Impfschutz (s. Postkarte Impfangebote). - Unbegleitete Minderjährige:
Ansprechperson im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) ist Herr Maaß, Mobil unter 0151/55141032 bzw. per EMail Th.maass@kreis-rz.de .
Der Bundesfachverband unbegleitende minderjährige Flüchtlinge e.V. hat eine laufend aktualisierte Linkliste erstellt. - DRK-Suchdienst:
Auch wenn eine Suche vor Ort im Moment noch nicht möglich ist, kann man bereits jetzt eine Suchanfrage an den DRK-Suchdienst stellen. - Schwangere Frauen:
Die Bundesstiftung Mutter und Kind hat für schwangere Frauen in einer Notlage ihren Flyer auch auf Russisch veröffentlicht. - Aufenthaltsfragen:
Für alle, die bereits privat untergebracht worden sind und sich nun die Frage stellen, wie es weiter geht?, haben wir zusätzliche Informationen aufbereitet. Diese finden Sie hier.
Die ABH ist für anderweitige Fragen über das Funktionspostfach abh@kreis-rz.de erreichbar.
Den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) steht Ihnen auch online zum Ausfüllen zur Verfügung.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat zu Aufenthaltsfragen eine tabellarische Übersicht herausgegeben (Stand: 28.02.2022, 19:00 Uhr). - Spenden:
Informationen zu Sach- und Geldspenden finden Sie hier.
In Ratzeburg hat sich der Verein “Ratzeburg hilft“ gegründet. - ÖPNV im HVV:
Wie der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) berichtet, endet am 31.05.2022 die Regelung Pass = Ticket zur deutschlandweiten freien Fahrt im Öffentlichen Nahverkehr ÖPNV.
Ab dem 01.06.2022 erhalten registrierte Geflüchtete aus der Ukraine auf Beschluss der Bundesregierung umfassende Hilfen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts, zur Gesundheitsversorgung und zur Integration. Darin eingeschlossen sind weitreichende Angebote für die Nutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln. - Ukrainische Gemeinde in Norddeutschland:
Damit die bereits angekommenen Menschen untereinander in Verbindung setzen und austauschen können hat sich die ukrainische Gemeinde in Norddeutschland organisiert. - Nachrichtenlage Ukraine:
Die Deutsche Welle informiert in 30 Sprachen über das Geschehen in der Welt, auch in ukrainisch.