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Versand der Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl

Der Versand der Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann frühestens ab 4. Februar 2025 erfolgen. Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, sollten sich darauf einstellen, dass die Unterlagen voraussichtlich nicht vor dem 7. Februar 2025 bei ihnen eintreffen werden.

Ein Grund dafür: Vor dem Druck der Stimmzettel muss der Kreiswahlausschuss über die Wahlvorschläge der Parteien, Wählergemeinschaften und der anderen Wahlbewerber entscheiden. Überdies müssen die gesetzlich vorgegebenen Fristen zur Einlegung von Rechtsmitteln abgewartet werden. Damit kann der Druck der Stimmzettel frühestens am 31.01.2025 beginnen. Zwar sind die Druckereien bereits beauftragt, vor der Zulassung der Wahlvorschläge kann jedoch nicht mit der Herstellung der Wahlunterlagen begonnen werden. Die fertigen Stimmzettel werden damit frühestens am 4. Februar 2025 bei den Gemeindewahlbehörden eintreffen.

Wählerinnen und Wählern, die etwa aufgrund einer Reise damit rechnen, ihre Briefwahlunterlagen zu spät zu erhalten, wird empfohlen, ihre Stimmabgabe bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde der Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung vorzunehmen. Sobald die Stimmzettel aus den Druckereien eingetroffen sind, ist es möglich, in den örtlich zuständigen Verwaltungen zu wählen. Über die Öffnungszeiten ihrer Wahlbüros informieren die Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltungen auf ihren Internetseiten.

Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 unterscheidet sich insbesondere durch erheblich verkürzte Fristen von einer regulären Bundestagswahl. Die Behörden arbeiten intensiv daran, einen reibungslosen Ablauf der Wahl und eine zügige Bereitstellung der Briefwahlunterlagen sicherzustellen, auch wenn der knappe Zeitraum einige logistische Herausforderungen mit sich bringt.

Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können bereits vor Erhalt ihrer Wahlbenachrichtigung bei ihrer zuständigen Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung ihre Briefwahlunterlagen anfordern, Informationen dazu veröffentlichen die Gemeindewahlbehörde auf ihren Internetseiten. Sobald die Stimmzettel vorliegen, werden diese schnellstmöglich versendet.