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Erbbauzins

Leistungsbeschreibung

Als Gegenleistung für die Grundstücksnutzung erhebt der Kreis  einen Erbbauzins. Dieser ist abhängig von der Nutzung und Lage des Grundstücks.

Sie haben ein Erbbaurecht und Ihr Erbbauzins steigt stetig an? Der Kreis Herzogtum Lauenburg bietet den Erbbauberechtigten an, das Erbbaurecht käuflich zu erwerben. Fragen Sie uns!