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Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

Nr. 99129005006000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

Voraussetzungen

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

  • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
  • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
  • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  •  Antrag

Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

Gegebenenfalls:

  • Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
  • Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
  • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

Was sollte ich noch wissen?

Bei Fragen zum Antrag für den Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation kontaktieren Sie bitte Frau Likhacheva (M.Likhacheva@gemeinde-buechen.de, Tel.: 04155 8009247).

Für den Antrag für den Anschluss an das Trinkwassernetz bitte Herrn Hobein (M.Hobein@gemeinde-buechen.de, Tel.: 041556/8009-243) und

für Fragen zum Wasserrechtlichen Antrag für die Versickerung des Niederschlagswassers bitte Herrn Köhn (koehn@kreis-rz.de, Tel.: 04541 888-509).

Bitte senden Sie alle Anträge (Schmutzwasser 2-fach, Trinkwasser 2-fach, Wasserrechtlichen Antrag 3-fach) an die Gemeinde Büchen.

Im Versickerungsantrag wird von der Gemeinde noch die dritte Seite ausgefüllt und der Antrag dann an die Untere Wasserbehörde des Kreises weitergeleitet.

Auf der Seite 2 unterschreiben Sie bitte selbst, die Gemeinde Büchen hat die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser auf die Grundstückseigentümer übertragen.

Weiterhin fügen Sie bitte dem Antrag Ihr vollständiges Bodengutachten bei, um die vorhandene Versickerungsfähigkeit des Bodens auszuweisen.

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