Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
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Volltext
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
- Regelbedarf
- angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel wenn Sie sich nur mit Einschränkungen bewegen können oder wenn Sie aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigen
- eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
- im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden - sofern vorhanden - Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Denn das Einkommen und Vermögen müssen Sie vollständig verbrauchen, bevor Sie Sozialhilfe erhalten. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
Ansprechpartner für stationäre Pflege:
Fachdienst Soziale Leistungen
Am Markt 4-5
23909 Ratzeburg
Vorprüfung der eingereichten Anträge für Heimbewohner/innen von
Alten- und Pflegeheimen:
Anfangsbuchstabe des Familiennamens: A - C
Fachdienst Soziale Leistungen
Am Markt 4-5
23909 Ratzeburg
Vorprüfung der eingereichten Anträge für Heimbewohner/innen von
Alten- und Pflegeheimen:
Anfangsbuchstabe des Familiennamens: D-F
Fachdienst Soziale Leistungen
Am Markt 4-5
23909 Ratzeburg
Fachdienst Soziale Leistungen
Am Markt 4-5
23909 Ratzeburg
Vorprüfung der eingereichten Anträge für Heimbewohner/innen von
Alten- und Pflegeheimen:
Anfangsbuchstabe des Familiennamens: M - Q
Fachdienst Soziale Leistungen
Am Markt 4-5
23909 Ratzeburg
Fachdienst Soziale Leistungen
Am Markt 4-5
23909 Ratzeburg
Pflegesatzangelegenheiten und Pflegesatzvereinbarungen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Für Pflegesatzverhandlungen den ausgefüllten "Gemeinsamen Erhebungsbogen für stationäre Pflegeeinrichtungen
in Schleswig-Holstein" und den "Berechnungsbogen für gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen
(§ 82 SGB XI, § 10 LPflegeG) mit zusätzlicher Anlage 3 a PBV
Fachdienst Soziale Leistungen
Am Markt 4-5
23909 Ratzeburg
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit
- vermeiden,
- beseitigen,
- verkürzen oder
- vermindern können.
Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:
- Rente
- Wohngeld
- Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.