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Standesamtsaufsicht

Fachaufsicht über die örtlichen Standesämter im Kreis Herzogtum Lauenburg

- Beratung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten

- Prüfung der Geschäftsführung der Standesämter

- Gerichtliche Berichtigungsverfahren

- Fortführung der Personenstandszweitbücher

- Vorbeglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland (Apostille und Legalisation).

Der Kreis ist hierbei hauptsächlich zuständig für Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Abschriften aus den Standesamtsregistern, Namensänderungen, Meldebescheinigungen, beglaubigte Kopien, Einbürgerungsurkunden sowie Zusicherungen der Einbürgerung, die im Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg ausgestellt worden sind. Die Urkunden/Dokumente werden dabei vom Kreis vorgeprüft und vorbereitet und dann per Dienstpost ans Ministerium weitergeleitet, von wo aus Sie diese inkl. Gebührenbescheid direkt zurück erhalten. Nicht zuständig ist der Kreis für Gerichtsbeschlüsse, Dokumente des Finanzamtes, Zeugnisse und ähnliches.

Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es mit den Urkunden/Dokumenten (im Original) an:

Kreis Herzogtum Lauenburg
Fachdienst Kommunales
Standesamtsaufsicht
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes: Beglaubigungen zur Verwendung im Ausland