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Schädlingsbekämpferin / Schädlingsbekämpfer: Sachkundeprüfung

Nr. 99050051000000

Volltext

Die gewerbliche Schädlingsbekämpfung dürfen sie nur ausüben, wenn Sie gegenüber der zuständigen Behörde unter anderem den Nachweis der Sachkunde erbracht haben.

Sachkundig ist zum Beispiel, wer den anerkannten Abschluss "geprüfte/r Schädlingsbekämpfer/in" oder die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltenden Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt hat oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.

Die berufliche Umschulung mit anschließender Prüfung zum »geprüften Schädlingsbekämpfer" beziehungsweise zur "geprüften Schädlingsbekämpferin« war bis 2004 möglich. Sei dem 1. August 2004 gibt es die Berufsausbildung zum/ zur Schädlingsbekämpfer/in. Diese dauert 3 Jahre und schließt nach praktischen sowie theoretischen Lehreinheiten mit einer entsprechenden Prüfung an einer Berufsschule ab. Näheres dazu regelt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über die Sachkunde. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Kosten

Für die tierschutzrechtliche Erlaubnis wird eine Gebühr von 26,00 bis 511,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Frist

Für die tierschutzrechtliche Erlaubnis sind keine Fristen vorgesehen.

Rechtsgrundlage(n)

  • Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3) Nummer 3.4 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV),
  • § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe e Tierschutzgesetz (TierSchG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.4.1.8 - VwGebV.

Urheber