Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
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Volltext
Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Mit der uneingeschränkten Erlaubnis dürfen Sie sich offiziell »Heilpraktikerin« oder »Heilpraktiker« nennen.
Mit einer sogenannten »sektoralen« Erlaubnis dürfen Sie die Heilkunde nur in einem bestimmten Bereich ausüben.
In Schleswig-Holstein werden derzeit folgende Überprüfungen nach dem Heilpraktikergesetz vorgenommen:
- Heilpraktiker/in
- Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie oder
- Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
- Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Podologie
- Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Logopädie
- Heilpraktiker/in beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie
- Weitere Gebiete sind gegebenenfalls möglich.
Neue Info Heipraktiker-Kenntnisüberprüfung
Die Kenntnisüberprüfung wird seit Herbst 2025 erstmalig digital und nicht mehr papierbasiert durchgeführt. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Zur Kenntnisüberprüfung in Husum benötigen Sie ein WLAN-fähiges, digitales Endgerät, das Sie zum Prüfungstermin mitnehmen können. Dies kann beispielsweise ein Tablet, ein Laptop, ein eBook-Reader oder ein Smartphone sein. Die Akku-Laufzeit des Geräts muss für die Dauer der Überprüfung ausreichen. Empfohlen werden mindestens 2,5 Stunden Akkulaufzeit. Die Nutzung einer PowerBank zur Verlängerung der Akku-Laufzeit ist möglich. Steckdosen für Ladevorgänge stehen nicht zur Verfügung.
- Vor Teilnahme an der Kenntnisüberprüfung sollten sich Prüflinge mit der online-Prüfungsplattform MC.health vertraut machen. Hier können Sie einige Demofragen beantworten, um die Nutzung der Plattform kennenzulernen
Termine Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung
Folgende Termin zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung werden im Gesundheitsamt Nordfriesland angeboten:
- 18. März 2026
- 03. September 2026
- 03. März 2027
- 01. September 2027
Ansprechpunkt
Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
-
Erklärung darüber, dass
- bei keiner anderen Behörde ein Antrag nach dem HeilpraktikerP-Gesetz gestellt ist, über den noch nicht entschieden wurde.
- derzeit kein Gerichtsverfahren oder Ermittlungsverfahren vorliegt, das direkt oder indirekt mit der beantragten Tätigkeit zu tun hat. (Eigenerklärung)
- Kopie des Personalausweises
- beglaubigter Nachweis, dass mindestens der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (abgeschlossene Volksschulbildung) vorliegt
-
erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis (Belegart OE) im Original (zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als 3 Monate)
- Hinweis: Sie benötigen zur Beantragung eine entsprechende Bescheinigung Ihres Gesundheitsamtes
- ärztliches Zeugnis im Original (zum Zeitpunkt der schriftlichen Überprüfung nicht älter als 3 Monate)
- kurzgefasster Lebenslauf
Wenn Sie Ihren Antrag dort stellen möchten, wo Sie später arbeiten wollen, müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen beifügen :
- Da es sich hierbei um eine Ausnahmeregelung handelt, müssen Sie dem Antrag eine ausführliche Erklärung beifügen, aus welchen Gründen Sie den Beruf des Heilpraktikers zukünftig im beantragten Einzugsgebiet ausüben möchten. Die Erklärung muss glaubhaft und eindeutig nachvollziehbar sein.
- Darüber hinaus müssen Sie angeben, aus welchen Gründen Sie den Antrag nicht am Wohnort gestellt haben.
- Entsprechende Nachweise müssen Sie dem Antrag beifügen.
- Bei einem Wohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein ist die Absicht, eine Praxis im beantragten Einzugsgebiet zu eröffnen, nicht glaubhaft, wenn Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz beibehalten werden.
- Bei vorsätzlich falsch gemachten Angaben erfolgt eine Eintragung ins Bundeszentralregister und Ihnen kann die Erlaubnis entzogen werden.
Zusätzlich, bei Überprüfungen beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie: beglaubigte Berufsurkunde