Kraftfahrzeugsteuerbefreiung/ -ermäßigung
Leistungsbeschreibung
Sie möchten die Befreiung beziehungsweise Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen? Dazu benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis, sowie für die Steuerermäßigung zusätzlich dazu ein gültiges Beiblatt. Dieses erhalten Sie auf Antrag vom Landesamt für soziale Dienste.
Die Bearbeitung Ihrer Anträge auf Befreiung und Begünstigung von der Kraftfahrzeugsteuer, zu Ihrem konkreten Steuerfall erfolgt beim zuständigen Hauptzollamt.
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für soziale Dienste
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck
Telefon 0451/14060
Fax 0451/1406499
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung