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Amtliche Bekanntmachungen

Jede Person kann sich Satzungen, Verordnungen und weitere amtliche Bekanntmachungen kostenpflichtig zusenden lassen. Anforderungen sind zu richten an

Büro des Landrats - Pressestelle

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Dort liegen auch Textfassungen zur Mitnahme aus oder werden bereitgehalten.

Bekanntmachung
Beschreibung

Tarif der privatrechtlichen Benutzungsentgelte für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen (AGB Abfallentsorgung Kreis) - gültig ab 01.01.2024


Öffentliche Zustellung nach § 155 Landesverwaltungsgesetz


Einladung und Tagesordnung der Kreistagssitzung am 07.12.2023


Gemäß § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) i.V.m. § 9 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasser-verbandsgesetz LWVG) i.d.F. vom 11.02.2008 (GVOBl. SH 2008, 86) wird nach Beschluss-fassung der Verbandsversammlung die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2023 bekannt gemacht: Feldberegnungsverband Lanze


Gemäß § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) i.V.m. § 9 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasser-verbandsgesetz LWVG) i.d.F. vom 11.02.2008 (GVOBl. SH 2008, 86) wird nach Beschluss-fassung der Verbandsversammlung die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2022 bekannt gemacht: Feldberegnungsverband Klein Pampau


Richtlinie über die Gewährung von Kreiszuwendungen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Kulturdenkmalen im Kreis Herzogtum Lauenburg vom 07.11.2023


Die vom Kreistag am 28.09.2023 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung. Den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan können Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung einsehen.


Die örtliche Bekanntmachung erfolgt im Internet unter der Internet-Adresse: www.zv-schaalsee.de.


Die Einrichtung eines Kreisseniorenbeirats im Kreis Herzogtum Lauenburg verfolgt das Ziel, die Seniorinnen und Senioren im Kreis aktiv an der Gestaltung der sie betreffenden Anliegen zu beteiligen. Insbesondere wird angestrebt, dass diese ihre Interessen, Erfahrungen, Fähigkeiten und Bedürfnisse einbringen, die geeignet sind, die Lebensqualität im Kreis zu verbessern.


Diese 4. Änderungssatzung zur Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren vom 26.06.2017 tritt am 01.11.2023 in Kraft.


Neufassung der Zuständigkeitsordnung als Anlage zur Hauptsatzung des Kreises Herzogtum Lauenburg in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 16. Oktober 2023


I. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung vom 01.08.2023


Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kreiswahl vom 14.05.2023 im Kreis Herzogtum Lauenburg


Einladung zur Kreistag am 28.09.2023 mit Tagesordnung


2. Änderungssatzung - Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab 01.08.2023


2. Änderungssatzung der Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen und zur Geschwisterermäßigung zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen


Aufgrund von Mandatsniederlegung von Samuel Bauer (SPD) wird Piet-Jonas Voß als gewähltes Kreistagsmitglied festgestellt.


Herr Timo Deinhard wird als gewählt festgestellt


Bekanntmachung nach § 14 Abs. 5 KPG: Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 liegt in der Zeit vom 18. bis 27. September 2023 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 21502 Geesthacht öffentlich aus.


Bekanntmachung nach § 14 Abs. 5 KPG: Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 liegt in der Zeit vom 18. bis 27. September 2023 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 21502 Geesthacht öffentlich aus.


Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland


Zweckverband Schaalsee-Landschaft - Hinweis auf öffentliche Bekanntmachung


Bekanntmachung der Neufassung der Hauptsatzung


Die Geesthachter Innovations- und Technologiezentrum GmbH gibt die Zusammensetzung ihres Beirates ab 21.06.2023 bekannt.


Der Jahresabschluss 2021 inklusive Lagebericht und Schlussbericht liegen 14 Tage - beginnend am Tage dieser Bekanntmachung - öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann von Montag bis Freitag jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Junkernstraße 7, 23909 Ratzeburg, 2. OG, Flur, erfolgen.


Der Jahresabschluss 2020 inklusive Lagebericht und Schlussbericht liegen 14 Tage - beginnend am Tage dieser Bekanntmachung - öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann von Montag bis Freitag jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Junkernstraße 7, 23909 Ratzeburg, 2. OG, Flur, erfolgen.


Der Planungsraum I umfasst die kreisfreie Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Der Planungsraum II umfasst die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde. Der Planungsraum III umfasst die kreisfreie Stadt Lübeck sowie die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn.


IV. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern des Kreises Herzogtum Lauenburg (Entschädigungssatzung) vom 29.06.2016


Die 1. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes »Schaalsee-Landschaft" findet am Donnerstag, den 13.07.2023 um 18.00 Uhr, im Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, Medienraum, Wittenburger Chaussee 13 in Zarrentin statt.


Die 10. Sitzung des Vorstandes des Zweckverbandes »Schaalsee-Landschaft" findet am Donnerstag, den 13.07.2023 um 16.30 Uhr, im Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, Medienraum, Wittenburger Chaussee 13 in Zarrentin statt.


Aufgrund von Mandatsniederlegung von Thomas Teegen (dieBasis) wird Thorsten Christmann als gewähltes Kreistagsmitglied festgestellt.


1. Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Schaalsee-Landschaft" vom 01.01.1991


Einladung und Tagesordnung der konstituierenden Kreistagssitzung am 29.06.2023


Bekanntmachung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Kreis Herzogtum Lauenburg mbH gemäß § 14 Abs. 5 KPG


Zusammensetzung des Aufsichtsrates der WFL GmbH im Jahr 2022


Die vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Herzogtum Lauenburg aufgestellte Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 liegt gem. §§ 35 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in der Zeit vom 03.07.2023-07.07.2023 zur Einsichtnahme im Fachbereich Jugend, Familie, Schulen und Soziales, Ratzeburg, Barlachstraße 2, Zimmer 022, während der allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich aus.


Bekanntmachung der Gewässerunterhaltungsverbände/Wasser- und Bodenverbände Steinau/Büchen Linau Steinau/Nusse Delvenau-Stecknitzniederung Bille Ratzeburger See Schwarze Au - Amelungsbach Priesterbach Hellbach-Boize Göldenitz - Pirschbach


Bekanntmachung des Kreiswahlergebnisses der Kreiswahl vom 14. Mai 2023


1. Änderungssatzung der Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege


1. Änderungsatzung der Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen und zur Geschwisterermäßigung zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen


Die Satzung für das Jugendamt des Kreises Herzogtum Lauenburg wird mit Wirkung vom 01.07.2023 geändert.


Aufgrund der im laufenden Tilgungsverfahren erzielten günstigen Infektionslage und der für den Kreis Herzogtum Lauenburg angestrebten Gewährung des Status einer BVD-freien Zone wird für alle rinderhaltenden Betriebe im Kreis Herzogtum Lauenburg ein Verbot der Impfung von Rindern gegen das Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVDV) angeordnet.


Bekanntmachung der für die Nachwahl der Kreiswahl am 14. Mai 2023 im Kreis Herzogtum Lauenburg in den Wahlkreisen 7 - Mölln I und 12 - Schwarzenbek I zugelassenen Wahlvorschläge


Bekanntmachung zu den Haushaltssatzungen: Gewässerentwicklungsverband Bille, Feldberegnungsverband Klein Pampau, Gewässerentwicklungsverband Stecknitz-Trave, Gewässerentwicklungsverband Schaalsee-Delvenau


Sowohl im Wahlkreis 7 - Mölln I als auch im Wahlkreis 12 - Schwarzenbek I sind die jeweiligen unmittelbaren und vom Kreiswahlausschuss am 24.03.2023 zugelassenen Bewerber der Par-tei »Alternative für Deutschland (AfD)« verstorben, so dass gemäß § 27 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) i. V. m. § 33 Abs. 1 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) in diesen beiden Wahlkreisen eine Nachwahl der Kreiswahl stattfinden wird.


Feststellung der UVP-Pflicht für die Maßnahme "Verbesserung der Retention und Renaturierung einer Niederung im NSG Dalbekschlucht"


Vereinbarung über öffentlich-rechtliche Benutzungsentgelte gemäß § 7 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (SHRDG) vom 28.03.2017


Bekanntmachung der für die Kreiswahl am 14. Mai 2023 im Kreis Herzogtum Lauenburg zugelassenen Wahlvorschläge


Die Haushaltssatzung kann nur von den Mitgliedern nach Bekanntmachung beim Verbands-vorsteher nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eingesehen werden.


Einladung und Tagesordnung Kreistagssitzung am 16.03.2023


Öffentlichkeitsbeteiligung zur EU-Badegewässerliste im Kreis Herzogtum Lauenburg 2023


Sofern es bei der Durchführung der Übung durch die übende Einheit zu Schäden kommt, wenden Sie sich wegen der Anmeldung von Ansprüchen auf Gewährung einer Ersatzleistung an die zuständigen Bürgermeister*innen der Gemeinden und Städte bzw. die Amtsvorsteher*innen. Ein entsprechendes Formblatt (Schadensanzeige) ist beigefügt.


Einladung zur 1. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes »Feuerwehrzweckverband Hamfelde-Dahmker« am 16. Februar 2023, 18:30 Uhr in Hamfelde/Lbg.


hier: die vom Kreistag am 08.12.2022 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2023. Den dazugehörigen Haushaltsplan können Sie demnächst auf der Homepage der Kreisverwaltung einsehen.


Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes »Schaalsee-Landschaft« hat am 15.12.2022 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 581.628,25 € festgestellt. Es werden vom Jahresergebnis 269.980,70 EUR der Allgemeinen Rücklage und 311.647,55 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt.


Der vom Kreistag am 08.12.2022 festgestellte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 liegt ab sofort zur Einsichtnahme im Kreishaus aus.


Errichtung des Zweckverbandes »Feuerwehrzweckverband Hamfelde-Dahmker«


Bekanntmachung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Kreis Herzogtum Lauenburg mbH gemäß § 14 Abs. 5 KPG: Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021


Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Kreis Herzogtum Lauenburg mbH: Zusammensetzung des Aufsichtsrates im Jahr 2021


Bekanntmachung zu den Haushaltssatzungen 2023 für die vom Gewässer- und Land-schaftsverband verwalteten Verbände nach dem WVG


Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Herzogtum Lauenburg auf die Städte, amtsfreien und amtsangehörigen Gemeinden und Ämter des Kreises Herzogtum Lauenburg und von Zuständigkeiten des Landrates/der Landrätin des Kreises Herzogtum Lauenburg auf die Bürgermeister/innen der Städte, amtsfreien und amtsangehörigen Gemeinden und Amtsvorsteher/innen bzw. Amtsdirektoren/innen der Ämter des Kreises Herzogtum Lauenburg


Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung von tierschutzrechtlichen Aufgaben der Städte, amtsfreien und amtsangehörigen Gemeinden und Ämter des Kreises Herzogtum Lauenburg auf den Kreis Herzogtum Lauenburg und von Zuständigkeiten der Bürgermeister/innen der Städte, amtsfreien und amtsangehörigen Gemeinden und Amtsvorsteher/innen bzw. Amtsdirektoren/innen der Ämter des Kreises Herzogtum Lauenburg auf den Landrat / die Landrätin des Kreises Herzogtum Lauenburg


Aufgrund des § 65 des Gesetzes über Wasser - und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz) vom 12.02.1991 in Verbindung mit dem § 9 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände vom 11.02.2008 und in Verbindung mit den §§ 11a und 12 der Satzung des Wasserbeschaffungs-verbandes Kastorf vom 16.12.2008 hat die Verbandsversammlung am 29.11.2022 und Genehmigung des Kreises Herzogtum Lauenburg als Aufsichtsbehörde für die Wasser- und Bodenverbände vom 13.12.2022 für das Wirtschaftsjahr 2023 folgenden Haushaltsplan erlassen.


Aufgrund des § 65 des Gesetzes über Wasser - und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz) in Verbindung mit dem § 10 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände und in Verbindung mit den §§ 11a und 12 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Kastorf vom 16.12.2008 und Genehmigung des Kreises Herzogtum Lauenburg als Aufsichtsbehörde für die Wasser- und Bodenverbände vom 13.12.2022 hat die Verbandsversammlung am 29.11.2022 für das Wirtschaftsjahr 2022 folgenden Nachtrag zum Haushaltsplan erlassen:


Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt im Internet unter der www.zv-schaalsee.de


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Tests


Tarif der privatrechtlichen Benutzungsentgelte für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen (AGB Abfallentsorgung Kreis)- gültig ab 01.01.2023


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kreises Herzogtum Lauenburg für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen (AGB Abfallentsorgung Kreis Herzogtum Lauenburg, AGB)


Neufassung der Satzung über die Abfallwirtschaft des Kreises Herzogtum Lauenburg (Abfallwirtschaftssatzung 2023)


2. Änderung des Tarifes des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Erhebung privatrechtlicher Entgelte für Verwaltungsdienstleistungen


Bekanntmachung zur Haushaltssatzung 2023 für den Wasser- und Bodenverband Duvensee und Umgebung nach dem WVG


Die 9. Sitzung des Vorstandes des Zweckverbandes »Schaalsee-Landschaft" am Donnerstag, den 15.12.2022 um 15.30 Uhr, im Raum 175, der Kreisverwaltung, Barlachstr. 2, 23909 Ratzeburg statt.


Die 7. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes »Schaalsee-Landschaft" am Donnerstag, den 15.12.2022 um 17.00 Uhr, im Raum 175, der Kreisverwaltung, Barlachstr. 2, 23909 Ratzeburg statt.


Einladung und Tagesordnung der Kreistagssitzung am 08.12.2022


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Tests


Vereinbarung über öffentlich-rechtliche Benutzungsentgelte gemäß § 7 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (SHRDG) vom 28.03.2017


Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport -Der Enteignungskommissar -vom 10. November 2022 Aktenzeichen IV PLNG 4 144.4-3.1-53-01/22 zur Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Entschädigungsfeststellungs-verfahrens für den mit Planfeststellungsbeschluss vom 12.06.2020.


Der Zweckverband »Schaalsee-Landschaft« hat die Vernässung einer Niederung östlich von Mechow angrenzend an das NSG »Mechower Seeufer« beantragt. Das Vorhaben betrifft das Einleiten von Hochwasserspitzen der Mechower Bäk in tieferliegende Bereiche einer an die Bäk angrenzenden Niederung.


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) in einer geeigneten Häuslichkeit


Zweite Änderung zur Satzung des Regionalen Berufsbildungszentrums des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 26.10.2022


Der Zweckverband »Schaalsee-Landschaft« hat die Vernässung einer Niederung im NSG »Maura-Krukenbek« beantragt. Das Vorhaben betrifft die Änderung einer nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz genehmigten Stauhöhe.


Öffentliche Zustellung nach § 155 Landesverwaltungsgesetz


Bekanntmachung der Neufassung Satzung der Kreissparkasse vom 06.10.2022


3. Änderungssatzung zur Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren vom 26.09.2022


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) in einer geeigneten Häuslichkeit


Einladung und Tagesordnung Kreistagssitzung am 22.09.2022, Ratzeburg, Aula der Lauenburgischen Gelehrtenschule


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) in einer geeigneten Häuslichkeit


Öffentliche Zustellung nach § 155 Landesverwaltungsgesetz


Für das geplante Vorhaben ist eine »allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls« nach § 7 Abs. 1, Anlage 1, Ziffer 13.18.1. UVPG durchzuführen. Die überschlägige Prüfung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien nicht zu erwarten sind.


Aufgrund der negativen Untersuchungsbefunde in den betroffenen Bienenhaltungen wird die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) der Bienen vom 06.08.2021 für Berkenthin und Umgebung mit sofortiger Wirkung aufgehoben.


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) in einer geeigneten Häuslichkeit


Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)


Bekanntmachung Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung


Jahresabschluss 2018 Zweckverband »Schaalsee-Landschaft«


Jahresabschluss 2017 Zweckverband »Schaalsee-Landschaft«


Kreisverordnung über den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Herzogtum Lauenburg vom 27.06.2022


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) in einer geeigneten Häuslichkeit


Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kreiswahl am 14. Mai 2023


Feststellung der Nachfolge für eine am 06.05.2018 gewählte Kreistagsabgeordnete; hier: Frau Angela Hoff, 23909 Ratzeburg


Zusammensetzung des Beirates des Geesthachter Innovations- und Technologiezentrums GmbH, 21502 Geesthacht - Bekanntmachung gem. § 52 GmbH-Gesetz


Einladung und Tagesordnung zur Kreistagssitzung am 30.06.2022 um 16.00 Uhr in Ratzeburg


Der vom Kreistag am 17.03.2022 festgestellte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 liegt ab sofort zur Einsichtnahme im Kreishaus aus.


Die 8. Sitzung des Verbandsvorstandes des Zweckverbandes "Schaalsee-Landschaft" findet am Mittwoch, 22.06.2022 um 9:00 Uhr im Festsaal des Dorfgemeinschaftshauses Dechow, Dorfstraße 1, 19217 Dechow statt


Die 6. Sitzung der Verbandsversammlung findet am Mittwoch, 22.06.2022 um 11 Uhr im Festsaal des Dorfgemeinschaftshauses Dechow, Dorfstraße 1, 19217 Dechowstatt


Bekanntmachung über die Auslegung des Notfallplanes der Evonik Operations GmbH Geesthacht vom 19.05.-17.06.2022




Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab 01.01.2022


Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen und zur Geschwisterermäßigung zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen


Allgemeinverfügungen des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung der häuslichen Absonderung für Gruppenangehörige von Kindertageseinrichtungen werden hiermit aufgehoben.


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) in einer geeigneten Häuslichkeit


Gegenüber allen Kindern der Sausewindgruppe, die an mindestens einem Tah in der ZEut vom 26.04.2022 bis zum 02.05.2022 den Evangelischen Kindergarten Buchholz , Schulweg 2a, 23911 Buchholz besucht haben sowie gegenüber den in der Sausewindgruppe tätigen Personen, die die Kinder an mindestens einem Tag zwischen dem 26.04.2022 und 02.05.2022 betreut haben, wird ab dem 03.05.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalzts in der Zeit vom 26.04. bis 02.05.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Quarantäne endet daher spätestens mit Ablauf des 06.05.2022.


Gegenüber allen Kindern der Mondgruppe, die an mindestens einem Tag in der Zeit vom 29.04. bis 02.05.2022 die Kindertagesstätte Kuddewörde, Möllner Str. 3, 22958 Kuddewörde besucht haben sowie gegenüber den in der Mondgruppe tätigen Per-sonen, die die Kinder an mindestens einem Tag in der Zeit vom 29.04. bis 02.05.2022 betreut haben, wird ab dem 03.05.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Zeit vom 29.04.2022 bis 02.05.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Quarantäne endet daher spätestens mit Ab-lauf des 09.05.2022.


Der Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 34 (Lauenburg-Nord) und 35 (Lauenburg-Süd) stellt am Freitag, den 13. Mai 2022, um 10:00 Uhr in Ratzeburg, Barlachstraße 2, Kreishaus, Kantine (3. OG) in öffentlicher Sitzung das Ergebnis der Landtagswahl vom 08.05.2022 für die Wahlkreise 34 (Lauenburg-Nord) und 35 (Lauenburg-Süd) fest.


Gegenüber allen Kindern der Sterntalergruppe, die an mindestens einem Tag in der Zeit vom 26.04. und dem 29.04.2022 die Kath. Kindertagesstätte St. Barbara, Hugo-Otto-Zimmer Str. 22, 21502 Geesthacht besucht haben sowie gegenüber den in der Wolken-gruppe tätigen Personen, die die Kinder an mindestens einem Tag in der Zeit vom 26.04. bis 29.04.2022 betreut haben, wird ab dem 02.05.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Zeit vom 26.04.2022 bis 29.04.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Quarantäne endet daher spätestens mit Ablauf des 09.05.2022.


Gegenüber allen Kindern der Wolkengruppe, die an mindestens einem Tag in der Zeit vom 25.04. und dem 28.04.2022 die Kindertagesstätte Kuddewörde, Möllner Str. 3, 22958 Kuddewörde besucht haben sowie gegenüber den in der Wolken-gruppe tätigen Personen, die die Kinder an mindestens einem Tag in der Zeit vom 25.04. bis 28.04.2022 betreut haben, wird ab dem 02.05.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Zeit vom 25.04.2022 bis 28.04.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Auf-enthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Quarantäne endet daher spätestens mit Ablauf des 08.05.2022.


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit


Amtliche Bekanntmachung zur Einteilung des Kreises Herzogtum Lauenburg in Wahlkreise für die Kreiswahl im Mai 2023 des Kreiswahlausschusses


Gegenüber allen Kindern der Bärengruppe, die am 25.04. den Ev. Kindergarten Aumühle, Weidenstieg 2, 21521 Aumühle besucht haben sowie gegenüber den in der Bärengruppe tätigen Personen, die die Kinder am 25.04. betreut haben, wird ab dem 27.04.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita vom 25.04.2022 an in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Auf-enthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Familiengruppe, die am 11.04. und/oder am 12.04.2022 den Kindergarten St. Johannis, Alfred-Harbarth-Str. 25, 23883 Sterley besucht haben sowie gegenüber den in der Familiengruppe tätigen Personen, die die Kinder am 11.04. und/oder am 12.04.2022 betreut haben, wird ab dem 19.04.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita vom 11.04.2022 oder 12.04.2022 an in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Weltraumgruppe, die am 05.04., 07.04. und/oder am 08.04.2022 die ev. Kindertagesstätte St. Thomas, Otto-Hahn-Str. 12, 21502 Geesthacht besucht haben sowie gegenüber den in der Weltraumgruppe tätigen Personen, die die Kinder am 05.04., 07.04. und/oder am 08.04.2022 betreut haben, wird ab dem 12.04.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita vom 05.04.2022, 07.04. oder 08.04.2022 an in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für den Kreis Herzogtum Lauenburg vom 11.04.2022


Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 04/2022 zur vollständigen Aufhebung der Aufstallungspflicht von Geflügel sowie zur Fortgeltung des Verbots von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben im Kreis Herzogtum Lauenburg zum Schutz gegen die Geflügelpest


Gegenüber allen Kindern der Eulengruppe, die zwischen dem 31.03.2022 und 01.04.2022 die ev. Kindertagesstätte St. Willehad, Berliner Straße 2, 23627 Groß Grönau besucht haben sowie gegenüber den in der Eulengruppe tätigen Personen, die die Kinder vom 31.03. bis 01.04.2022 betreut haben, wird ab dem 07.04.2022 eine Ab-sonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Eulengruppe, die zwischen dem 01.04.2022 und 04.04.2022 die ev. Kindertagesstätte St. Willehad, Berliner Straße 2, 23627 Groß Grönau besucht haben sowie gegenüber den in der Eulengruppe tätigen Personen, die die Kinder vom 01.04. bis 04.04.2022 betreut haben, wird ab dem 05.04.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Be-rechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Sternengruppe, die zwischen dem 28.03.2022 und 01.04.2022 die ev. Kindertagesstätte St. Petri Am Spakenberg, Am Spakenberg 50, 21502 Geesthacht besucht haben sowie gegenüber den in der Sternengruppe täti-gen Personen, die die Kinder vom 28.03. bis 01.04.2022 betreut haben, wird ab dem 04.04.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Schmetterlingsgruppe, die zwischen dem 25.03.2022 und 30.03.2022 die ev. Kindertagesstätte Löwenzahn, Hauptstraße 19a, 21483 Gülzow be-sucht haben sowie gegenüber den in der Schmetterlingsgruppe tätigen Personen, die die Kinder vom 25.03. bis 30.03.2022 betreut haben, wird ab dem 01.04.2022 eine Absonde-rung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantä-ne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Eulengruppe, die zwischen dem 25.03. und 30.03.2022 die integrative Kindertagesstätte Zauberwald, Zwischen den Toren 3, 21465 Wentorf bei Hamburg besucht haben sowie gegenüber den in der Eulengruppe tätigen Personen, die die Kinder vom 25.03. bis 30.03.2022 betreut haben, wird ab dem 31.03.2022 eine Ab-sonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Zeit vom 25.03.2022 bis 30.03.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Auf-enthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Quarantäne endet daher spätestens mit Ablauf des 09.04.2022.


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit vom 31.03.2022


1. Gegenüber allen Kindern der Hasengruppe, die zwischen dem 21.03. und 23.03.2022 die städtische Kindertagesstätte Großer Eschenhorst, Großer Eschenhorst 12, 23879 Mölln besucht haben sowie gegenüber den in der Hasengruppe tätigen Personen, die die Kin-der vom 21.03. bis 23.03.2022 betreut haben, wird ab dem 30.03.2022 eine Absonde-rung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Zeit vom 21.03.2022 bis 23.03.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufent-halts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Quarantäne endet daher spätestens mit Ablauf des 02.04.2022.


Gegenüber allen Kindern der Giraffengruppe, die zwischen dem 21.03. und 24.03.2022 den Evangelischen Kindergarten Moorhof, Moorhof 2, 23919 Berkenthin besucht haben sowie gegenüber den in der Giraffengruppe tätigen Personen, die die Kinder vom 21.03 bis 24.03.2022 betreut haben, wird ab dem 28.03.2022 eine Absonderung bis zum Ablauf des 31.03.2022 in häusliche Quarantäne angeordnet.


Gegenüber allen Kindern der Schäfchen- und Raupengruppe (Kohorte), die zwischen dem 14.03.2022 und 17.03.2022 die ASB Kindertagesstätte Kichererbse, Buschkoppel 3, 21493 Schwarzenbek besucht haben sowie gegenüber den in der Schäfchen- und Rau-pengruppe tätigen Personen, die die Kinder vom 14.03. bis 17.03.2022 betreut haben, wird ab dem 23.03.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufent-halts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Familiengruppe, die zwischen dem 16.03.2022 und 21.03.2022 die Ev.-Luth. Kindertagesstätte Forstscheune, Koppelkaten 2a, 23881 Koberg besucht haben sowie gegenüber den in der Familiengruppe tätigen Personen, die die Kinder vom 16.03.2022 bis 21.03.2022 betreut haben, wird ab dem 23.03.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Wichtelgruppe, die zwischen dem 16.03.2022 und 18.06.2022 den städtischen Kindergarten Ratzeburg, Domhof 36a, 23909 Ratzeburg besucht haben sowie gegenüber den in der Wichtelgruppe tätigen Personen, die die Kinder in der Zeit vom 16.03.2022 bis 18.03.2022 betreut haben, wird ab dem 22.03.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Raupengruppe, die zwischen dem 14.03.2022 und 18.03.2022 den Kindergarten Ziethen, Von-Schack-Straße 9, 23911 Ziethen besucht haben sowie gegenüber den in der Raupengruppe tätigen Personen, die die Kinder vom 14.03.2022 bis 18.03.2022 betreut haben, wird ab dem 22.03.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne ange-ordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Feststellung der Nachfolge für eine am 06.05.2018 gewählte Kreistagsabgeordnete


Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die im Landtagswahlkreis 35 »Lauenburg-Süd« durch den Kreiswahlausschuss in der Sitzung am 18.03.2022 zugelassenen Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 8. Mai 2022 Wahlkreis 35 - Lauenburg-Süd


Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die im Landtagswahlkreis 34 »Lauenburg-Nord« durch den Kreiswahlausschuss in der Sitzung am 18.03.2022 zugelassenen Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 8. Mai 2022 Wahlkreis 34 - Lauenburg-Nord


1. Gegenüber allen Kindern der Sternschnuppengruppe, die zwischen dem 07.03.2022 und 11.03.2022 den evangelischen Kindergarten Buchholz, Schulweg 2a, 23911 Buchholz besucht haben sowie gegenüber den in der Sternschnuppengruppe tätigen Personen, die die Kinder vom 07.03.2022 bis 11.03.2022 betreut haben, wird ab dem 17.03.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


1. Gegenüber allen Kindern der Eulengruppe, die an mindestens einem Tag in der Zeit vom 09.03.2022 bis zum 11.03.2022 die Johanniter-Kita Nordlicht, Heuweg 1, 21493 Schwar-zenbek besucht haben sowie gegenüber den in der Eulengruppe tätigen Personen, die die Kinder an mindestens einem Tag zwischen dem 09.03.2022 und 11.03.2022 betreut haben, wird ab dem 16.03.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Zeit vom 09.03. bis 11.03.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Quarantäne endet daher spätestens mit Ablauf des 21.03.2022.


Gegenüber allen Kindern der Regenbogengruppe, die an mindestens einem Tag in der Zeit vom 08.03.2022 bis zum 11.03.2022 die Evangelische Kindertageseinrichtung »Ar-che Noah«, Lindenweg 17, 21514 Büchen besucht haben sowie gegenüber den in der Regenbogengruppe tätigen Personen, die die Kinder an mindestens einem Tag zwischen dem 08.03.2022 und 11.03.2022 betreut haben, wird ab dem 16.03.2022 eine Absonde-rung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Zeit vom 08.03. bis 11.03.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufent-halts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Quarantäne endet daher spätestens mit Ablauf des 21.03.2022.


1. Gegenüber allen Kindern der Sonnengruppe, die an mindestens einem Tag in der Zeit vom 08.03.2022 bis zum 11.03.2022 die Kindertagesstätte »Bäker Strolche«, Am Dorf-gemeinschaftshaus, 23909 Bäk besucht haben sowie gegenüber den in der Sonnen-gruppe tätigen Personen, die die Kinder an mindestens einem Tag zwischen dem 08.03.2022 und 11.03.2022 betreut haben, wird ab dem 15.03.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Zeit vom 08.03. bis 11.03.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Gegenüber allen Kindern der Regenbogengruppe, die an mindestens einem Tag in der Zeit vom 07.03.2022 bis zum 15.03.2022 die Kindertagesstätte »Bäker Strolche«, Am Dorfgemeinschaftshaus, 23909 Bäk besucht haben sowie gegenüber den in der Regen-bogengruppe tätigen Personen, die die Kinder an mindestens einem Tag zwischen dem 07.03.2022 und 15.03.2022 betreut haben, wird ab dem 15.03.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Zeit vom 07.03. bis 15.03.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Quarantäne endet daher spätestens mit Ablauf des 25.03.2022.


1. Gegenüber allen Kindern der Tigerentengruppe, die an mindestens einem Tag in der Zeit vom 08.03.2022 bis zum 11.03.2022 den städtischen Kindergarten Ratzeburg, Domhof 36a, 23909 Ratzeburg besucht haben sowie gegenüber den in der Tigerentengruppe tä-tigen Personen, die die Kinder an mindestens einem Tag zwischen dem 08.03.2022 und 11.03.2022 betreut haben, wird ab dem 14.03.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Zeit vom 08.03. bis 11.03.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berech-nung nicht mitgezählt. Die Quarantäne endet daher spätestens mit Ablauf des 21.03.2022.


Einladung und Tagesordnung Kreistag 17.03.2022


Kreisjägermeisterwahl 2022 - (PDF / 52 kB)
Bekanntgabe Kreisjägermeisterwahl 2022


Gemäß § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) i.V.m. § 9 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasserver-bandsgesetz LWVG) i.d.F. vom 11.02.2008 (GVOBl. SH 2008, 86) wird nach Beschlussfas-sung des Verbandsausschusses des Wasser- und Bodenverbandes Grönau vom 01.03.2022 für das Jahr 2022 bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung kann nur von den Mitgliedern innerhalb von 14 Tagen nach Bekannt-machung beim Verbandsvorsteher nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eingesehen werden.


Gegenüber allen Kindern der Ponygruppe, die an mindestens einem Tag in der Zeit vom 22.02.2022 bis zum 01.03.2022 den Kindergarten Escheburger Strolche e. V., Schulweg 3, 21039 Escheburg besucht haben sowie gegenüber den in der Pony-gruppe tätigen Personen, die die Kinder an mindestens einem Tag zwischen dem 22.02.2022 und 01.03.2022 betreut haben, wird ab dem 04.03.2022 eine Absonde-rung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Zeit vom 22.02. bis 01.03.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Auf-enthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Quarantäne endet daher spätestens mit Ablauf des 11.03.2022.


Gegenüber allen Kindern die am 23.02.2022 und/oder 24.02.2022 den evangeli-schen Kindergarten Alt-Mölln, Dorfstraße 3, 23881 Alt-Mölln besucht haben sowie gegenüber den dort tätigen Personen, die die Kinder am 23.02.2022 und/oder 24.02.2022 betreut haben, wird ab dem 03.03.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts vom 23.02.2022 oder 24.02.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Be-rechnung nicht mitgezählt Die Quarantäne endet demnach spätestens mit Ablauf des 06.03.2022.


Gegenüber allen Kindern der Eisbären-, Waldmäuse-, Biber-, Finken- und Bären-gruppe, die an mindestens einem Tag in der Zeit vom 22.02.2022 bis zum 25.02.2022 die Kindertagesstätte Großer Eschenhorst Mölln, Großer Eschenhorst 12, 23879 Mölln besucht haben sowie gegenüber den in der Eisbären-, Waldmäuse-, Biber-, Finken- und Bärengruppe tätigen Personen, die die Kinder an mindestens einem Tag zwischen dem 22.02.2022 und 25.02.2022 betreut haben, wird ab dem 02.03.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Zeit vom 22.02.2022 bis 25.02.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne ange-ordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Quarantäne endet daher spätestens mit Ablauf des 07.03.2022.


Badestellenliste 2022 - (PDF / 246 kB)
Badestellenliste 2022


Der Fachdienst Wasserwirtschaft der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg hat gemäß der EU-Badegewässerrichtlinie eine Liste mit den EU-Badestellen im Kreis Herzogtum Lauenburg erstellt.


Gegenüber allen Kindern der Einhorn-, Trolle- und Zauberergruppe (gemeinsame Kohorte), die am 24.02.2022 und/oder am 28.02.2022 die Kita Zauberberg, Johan-nes-Ritter-Str. 100b, 21502 Geesthacht besucht haben sowie gegenüber den in der Einhorn-, Trolle- und Zauberergruppe tätigen Personen, die die Kinder am 24.02.2022 und/oder 28.02.2022 betreut haben, wird ab dem 01.03.2022 eine Abson-derung für 10 Tage, gerechnet vom 25.02.22 oder 01.03.22, je nach letztem Tag des Aufenthalts in der Kita , in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Quarantäne endet dem-nach spätestens mit Ablauf des 10.03.2022.


Gegenüber allen Kindern der Dachs-, Maulwurf- und Marienkäfergruppe (gemeinsame Kohorte), die an mindestens einem Tag in der Zeit vom 18.02.2022 bis zum 23.02.2022 die DRK-Wiesen KiTa, Schulweg 1a, 21514 Büchen besucht haben sowie gegenüber den in der Dachs-, Maulwurf- und Marienkäfergruppe tätigen Personen, die die Kinder an mindestens einem Tag zwischen dem 18.02.2022 und 23.02.2022 betreut haben, wird ab dem 25.02.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Zeit vom 18.02.2022 bis 23.02.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Quarantäne endet daher spätestens mit Ablauf des 05.03.2022.


Gegenüber allen Kindern der Regenbogengruppe, die an mindestens einem Tag in der Zeit vom 21.02.2022 bis zum 22.02.2022 die den Evangelischen Kindergarten Buchholz, Schulweg 2a, 23911 Buchholz besucht haben sowie gegenüber den in der Regenbogengruppe tätigen Personen, die die Kinder an mindestens einem Tag zwischen dem 21.02.2022 und 22.02.2022 betreut haben, wird ab dem 25.02.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Zeit vom 21.02. bis 22.02.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Quarantäne en-det daher spätestens mit Ablauf des 04.03.2022.


Gegenüber allen Kindern der Schmetterlingsgruppe, die an mindestens einem Tag in der Zeit vom 18.02.2022 bis zum 23.02.2022 die Johanniter-Kindertagesstätte Pa-villon, Berliner Straße 12b, 21493 Schwarzenbek besucht haben sowie gegenüber den in der Schmetterlingsgruppe tätigen Personen, die die Kinder an mindestens einem Tag zwischen dem 18.02.2022 und 23.02.2022 betreut haben, wird ab dem 24.02.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Zeit vom 18.02. bis 23.02.2022 in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt. Die Qua-rantäne endet daher spätestens mit Ablauf des 05.03.2022.


Gegenüber allen Kindern der Eulengruppe, die am 21.02.2022 die integrative Kin-dertagesstätte »Heidepünktchen«, Heideweg 6, 23883 Grambek besucht haben so-wie gegenüber den in der Eulengruppe tätigen Personen, die die Kinder am 21.02.2022 betreut haben, wird ab dem 24.02.2022 eine Absonderung für 10 Tage, gerechnet ab dem 22.02.2022, in häusliche Quarantäne angeordnet. Die Quaran-täne endet demnach spätestens mit Ablauf des 03.03.2022.


Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 08.05.2022 - Stand 16.02.2022


Gemäß § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) i.V.m. § 9 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Landeswasser-verbandsgesetz LWVG) i.d.F. vom 11.02.2008 (GVOBl. SH 2008, 86) wird nach Beschluss-fassung der Verbandsversammlung am 10.02.2022 die 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 bekannt gemacht.


Wahl der Kreisjägermeisterin/des Kreisjägermeisters und deren/dessen Stellvertretung am 06. März 2022


Gegenüber allen Kindern der Mondgruppe, die in der Zeit vom 14.02.2022 bis zum 18.02.2022 den Kindergarten »Schönberger Dorfzwerge«, Dorfstr. 24 in 22929 Schönberg besucht haben sowie gegenüber den in der Mondgruppe tätigen Personen, die die Kinder vom 14.02.22 bis zum 18.02.2022 betreut haben, wird ab dem 21.02.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Bibergruppe, die mindestens an einem Tag in der Zeit vom 14.02.2022 und 16.02.2022 die Kindertagesstätte KinderWege gGmbH - Kita am Torfmoor, Am Torfmoor 6-8, 23627 Groß Grönau besucht haben sowie gegen-über den in der Bibergruppe tätigen Personen, die die Kinder an mindestens einem Tag in der Zeit vom 14.02.2022 und 16.02.2022 betreut haben, wird ab dem 18.02.2022 eine Absonderung für 10 Tage, gerechnet ab dem letzten Tag des Auf-enthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Auf-enthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Nilpferdgruppe, die an mindestens einem Tag in der Zeit vom 14.02.2022 bis 15.02.2022 die Ev.-Luth. Kindertagesstätte Villa Kunter-bunt, Auf der Horst 7, 21493 Elmenhorst besucht haben sowie gegenüber den in der Nilpferdgruppe tätigen Personen, die die Kinder an mindestens einem Tag in der Zeit vom 14.02.2022 und 15.02.2022 betreut haben, wird ab dem 17.02.2022 eine Absonderung für 10 Tage, gerechnet ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Waschbärengruppe, die mindestens an einem Tag in der Zeit vom 14.02.2022 und 15.02.2022 die Kindertagesstätte KinderWege gGmbH - Kita am Torfmoor, Am Torfmoor 6-8, 23627 Groß Grönau besucht haben sowie gegenüber den in der Waschbärengruppe tätigen Personen, die die Kinder an min-destens einem Tag in der Zeit vom 14.02.2022 und 15.02.2022 betreut haben, wird ab dem 17.02.2022 eine Absonderung für 10 Tage, gerechnet ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit


Kreisjägermeisterwahl 2022 - (PDF / 237 kB)
Auslegung der Wählerliste zur Wahl der Kreisjägermeisterin/des Kreisjägermeisters und deren/dessen Stellvertretung


Die örtliche Bekanntmachung erfolgt im Internet unter der Internet-Adresse: www.zv-schaalsee.de.


Gegenüber allen Kindern die am 31.01.2022, am 01.02.2022 oder am 03.02.2022 die Kindertagesstätte Uns Kinnerhus Krüzen, Dorfstraße 19, 21483 Krüzen besucht ha-ben sowie gegenüber den in der Kindertagesstätte tätigen Personen, die die Kinder am 31.01.2022, am 01.02.2022 oder am 03.02.2022 betreut haben, wird ab dem 07.02.2022 eine Absonderung für 10 Tage, gerechnet ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Auf-enthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Sonnengruppe, die am 01.02.2022 die Kindertagesstätte Kuddewörde, Möllner Straße 3, 22958 Kuddewörde besucht haben sowie gegenüber den in der Sonnengruppe tätigen Personen, die die Kinder am 01.02.2022 betreut haben, wird ab dem 03.02.2022 eine Absonderung für 10 Tage, gerechnet ab dem 01.02.2022 als letzten Tag des Kontaktes, in häusliche Quarantäne ange-ordnet. Die Quarantäne endet mit Ablauf des 11.02.2022


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit


Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 03/2022 zur Untersuchung von im Kreis Herzogtum Lauenburg erlegten und verendeten Wildschweinen auf Afrikanische Schweinepest


Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 02/2022 zur Aufhebung der Überwachungszone zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Hausgeflügel und andere gehaltene Vögel im Bereich Groß Grönau/Groß Sarau


Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 01/2022 zur Aufhebung der Überwachungszone zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Hausgeflügel und andere gehaltene Vögel im Bereich Büchen/Lauenburg


Die Kreisjägermeisterin/der Kreisjägermeister und deren/dessen Stellvertretung für den Kreis Herzogtum Lauenburg werden für die Dauer von fünf Jahren (01.04.2022 bis 31.03.2027) gewählt.


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit


Gegenüber allen Kindern der Schneckengruppe, die am 10.01.2022 die Kinderta-gesstätte Zauberwald der Schneiderschere gGmbH, Zwischen den Toren 3, 21465 Wentorf bei Hamburg besucht haben sowie gegenüber den in der Schnecken-gruppe tätigen Personen, die die Kinder am 10.01.2022 betreut haben, wird ab dem 14.01.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufent-halts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufent-halts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Marienkäfergruppe, die am 06.01., 07.01. und 10.01.2022 das Familienzentrum Regenbogen, Neuer Krug 31, Geesthacht besucht haben sowie gegenüber den in der Marienkäfergruppe tätigen Personen, die die Kinder vom 06.01. bis 10.01.2022 betreut haben, wird ab dem 13.01.2022 eine Ab-sonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusli-che Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berech-nung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Eisbärengruppe, die am 05. und 06.01.2022 das Familienzentrum Regenbogen, Neuer Krug 31, Geesthacht besucht haben sowie gegenüber den in der Eisbärengruppe tätigen Personen, die die Kinder am 05. und 06.01.2022 betreut haben wird ab dem 10.01.2022 eine Absonderung bis ein-schließlich 16.01.2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet. Gegenüber allen Kindern der Eichhörnchengruppe, die am 06.01.2022 das Familienzentrum Re-genbogen, Neuer Krug 31, Geesthacht besucht haben sowie gegenüber den in der Eichhörnchengruppe tätigen Personen, die die Kinder am 06.01.2022 betreut ha-ben wird ab dem 11.01.2022 eine Absonderung bis einschließlich 16.01.2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet.


Gegenüber allen Kindern der Gelben Gruppe, die vom 03. bis 07.01.2022 den Kommunalen Kindergarten Spatzennest im Wendelweg 1 21521 Dassendorf besucht haben sowie gegenüber den in der Gelben Gruppe tätigen Personen, die die Kinder vom 03. bis 07.01.2022 betreut haben, wird ab dem 10.01.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Igelgruppe, die am 10.01.2022 den Kindergarten AWO Lütte Lüüd, Wohltorfer Weg 4, 21465 Wentorf bei Hamburg besucht haben sowie gegenüber den in der Igelgruppe tätigen Personen, die die Kinder am 10.01.2022 betreut haben, wird ab dem 13.01.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeord-net. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt


Gegenüber allen Kindern der Eulengruppe, die am 10.01.2022 und am 11.01.22 den Kindergarten Köthel in 22929 Köthel, An de Kirch 9 besucht haben sowie gegenüber den in der Eulengruppe tätigen Personen, die die Kinder vom 10.01.2022 bis 11.01.2022 betreut haben, wird ab dem 12.01.2022 eine Absonderung für 10 Tage, ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita, in häusliche Quarantäne angeord-net. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Eisbärengruppe, die am 05. und 06.01.2022 das Familienzentrum Kita Regenbogen, Neuer Krug 31, Geesthacht besucht haben sowie gegenüber den in der Eisbärengruppe tätigen Personen, die die Kinder am 05. und 06.01.2022 betreut haben wird ab dem 10.01.2022 eine Absonderung bis einschließlich 16.01.2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet. Gegenüber allen Kindern der Eichhörnchengruppe, die am 06.01.2022 das Familienzentrum Kita Regenbogen, Neuer Krug 31, Geesthacht besucht haben sowie gegenüber den in der Eichhörnchengruppe tätigen Personen, die die Kinder am 06.01.2022 betreut haben wird ab dem 11.01.2022 eine Absonderung bis einschließlich 16.01.2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet. Gegenüber allen Kindern der Sonnenblumengruppe, die am 10.01.2022 das Familienzentrum Kita Regenbogen, Neuer Krug 31, Geesthacht be-sucht haben sowie gegenüber den in der Sonnenblumengruppe tätigen Personen, die die Kinder am 10.01.2022 betreut haben wird ab dem 11.01.2022 eine Absonderung bis einschließlich 20.01.2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet.


Gegenüber allen Kindern des Elementarbereichs, die vom 04.01.2022 bis 07.01.2022 die Kindertagesstätte Sonnenblume, Schlehenweg 11 in Kröppelshagen-Fahrendorf besucht haben sowie gegenüber den in der Elementargruppe täti-gen Personen, die die Kinder vom 04.01.2022 bis 07.01.2022 betreut haben, wird ab dem 11.01.2021 eine Absonderung für 10 Tage ab dem letzten Tag des Aufenthalts in der Kita in häuslicher Quarantäne angeordnet. Der letzte Tag des Aufenthalts wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.


Gegenüber allen Kindern der Kohorte Bauraum, die am 10.01.2022 und 11.01.2022 die evangelische Kita Marksweg Geesthacht besucht haben sowie gegenüber den in der Kohorte Bauraum tätigen Personen, die die Kinder am 10.01.2022 und 11.01.2022 betreut haben, wird ab dem 12.01.2021 eine Absonderung bis ein-schließlich 21.01.2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet.


Gegenüber allen Kindern der Fuchsgruppe, die vom 04.01. bis 06.01.2022 die Kindertagesstätte Zwergenstübchen in Gudow besucht haben sowie gegenüber den in der Fuchsgruppe tätigen Personen, die die Kinder vom 04.01. bis 06.01.2022 be-treut haben, wird ab dem 11.01.2022 eine Absonderung bis einschließlich 16.01.2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet.


Gegenüber allen Kindern der Sternschnuppen-, Sausewinde-, Wölkchen-, Sternchen- und Regentröpchengruppe, die vom 04.01. bis 07.01.2022 den Evangelischen Kindergarten Buchholz besucht haben sowie gegenüber den in der Sternschnup-pen-, Sausewinde-, Wölkchen-, Sternchen- und Regentröpchengruppe tätigen Per-sonen, die die Kinder vom 04.01. bis 07.01.2022 betreut haben, wird ab dem 11.01.2022 eine Absonderung bis einschließlich 17.01.2022 in häuslicher Quaran-täne angeordnet.


Gegenüber allen Kindern der Sternschnuppengruppe, die am 03.01.2022 und am 04.01.2022 den ev. Kindergarten Kühsen besucht haben sowie gegenüber den in der Sternschnuppengruppe tätigen Personen, die die Kinder am 03.01.2022 und am 04.01.2022 betreut haben, wird ab dem 10.01.2022 eine Absonderung bis ein-schließlich 14.01.2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet.


Gegenüber allen Kindern der Schwalbenschwanzgruppe, die am 05.01.2022 und 06.01.2022 den Kindergarten Heuweg in Geesthacht besucht haben sowie gegen-über den in der Schwalbenschwanzgruppe tätigen Personen, die die Kinder am 05.01.2022 und 06.01.2022 betreut haben, wird ab dem 10.01.2022 eine Absonde-rung bis einschließlich 16.01.2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet.


Gegenüber allen Kindern der Sternendrachengruppe, die in der Zeit vom 03.01.2022 bis 06.01.2022 die Kindertagesstätte Traumland Schwarzenbek besucht haben sowie gegenüber den in der Sternendrachengruppe tätigen Personen, die die Kinder vom 03.01.2022 bis 06.01.2022 betreut haben, wird ab dem 10.01.2022 eine Absonderung bis einschließlich 16.01.2022 in häuslicher Quarantäne ange-ordnet.


Gegenüber allen Kindern der Igelgruppe, die am 03.01.2022 und am 04.01.2022 den Evangelischen Kindergarten, Am Brink 2, Rondeshagen besucht haben sowie gegenüber den in der Igelgruppe tätigen Personen, die die Kinder am 03. und 04.01.2022 betreut haben, wird ab dem 07.01.2021 eine Absonderung bis ein-schließlich 14.01.2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet. Gegenüber allen Kindern der Einhorngruppe, die am 03.01.2022 den Evangeli-schen Kindergarten, Am Brink 2, Rondeshagen besucht haben sowie gegenüber den in der Einhorngruppe tätigen Personen, die die Kinder am 03.01.2022 betreut haben, wird ab dem 07.01.2021 eine Absonderung bis einschließlich 13.01.2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet.


Gegenüber allen Kindern der Igelgruppe und der Einhorngruppe, die am 03.01.2022 und am 04.01.2022 den Evangelischen Kindergarten, Am Brink 2, Rondeshagen be-sucht haben sowie gegenüber den in der Igelgruppe und Einhorngruppe tätigen Personen, die die Kinder am 03. und 04.01.2022 betreut haben, wird ab dem 07.01.2021 eine Absonderung bis einschließlich 14.01.2022 in häuslicher Quaran-täne angeordnet.


Gegenüber allen Kindern der Schmetterlingsgruppe und der Kükengruppe, die am 04.01.2022 die Kindertagesstätte Kinderinsel, Hauptstraße 18 f, Wentorf bei Ham-burg besucht haben sowie gegenüber den in der Schmetterlingsgruppe und Kü-kengruppe tätigen Personen, die die Kinder am 04.01.2022 betreut haben, sowie die am 04.01.2022 in den beiden Gruppen im Rahmen der Eingewöhnung anwesen-den Eltern wird ab dem 07.01.2021 eine Absonderung bis einschließlich 14.01.2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet.


Gegenüber allen Kindern der Mäusegruppe und der Marienkäfergruppe, die am 03.01.2022 den Till-Eulenspiegel Kindergarten Mölln besucht haben sowie gegen-über den in der Mäusegruppe und der Marienkäfergruppe tätigen Personen, die die Kinder am 03.01.2022 betreut haben, wird ab dem 07.01.2021 eine Absonderung bis einschließlich 13.01.2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet.


Gegenüber allen Kindern der Schnecken- und Wichtelgruppe, die am 03.01.2022 die Evangelische Kindertagesstätte St. Petri, Worther Weg 48, Geesthacht besucht haben sowie gegenüber den in der Schnecken- und Wichtelgruppe tätigen Perso-nen, die die Kinder am 03.01.2022 betreut haben wird ab dem 07.01.2022 eine Ab-sonderung bis einschließlich 13.01.2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet. Darüber hinaus wird gegenüber allen Kindern der Marienkäfer- und Schmetter-lingsgruppe, die am 04.01.2022 die Evangelische Kindertagesstätte St. Petri Worther Weg 48, Geesthacht besucht haben sowie gegenüber den in der Marien-käfer- und Schmetterlingsgruppe tätigen Personen, die die Kinder am 04.01.2022 betreut haben, ab dem 07.01.2022 eine Absonderung bis einschließlich 14.01.2022 in häuslicher Quarantäne angeordnet.


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Anordnung der häuslichen Absonderung für die Kinder und Personal der orangen und gelben Gruppe der ev. Kita Dassendorf/Brunstorf, die am 3. und 4. Januar 2022 in der Gruppe waren


Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit


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