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Badegewässerüberwachung

Die gute Qualität der Badegewässer im Kreis Herzogtum Lauenburg ist im Interesse der Bürger und Besucher ein wichtiges Anliegen.

Die Badestellen (EU-Überwachung) und die Bademöglichkeiten (regionale Überwachung) des Kreises werden während der Badesaison (01.06. bis 15.09. eines jeden Jahres) auf der Grundlage der EU-Badegewässerrichtlinie und der hierauf erlassenen Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein mindestens einmal im Monat überprüft.
Hierzu werden an den Badestellen und -möglichkeiten Wasserproben auf Darmkeime  (Escherichia coli und Intestinale Enterokokken) untersucht. Weiterhin werden Messungen und Sinnesprüfungen vor Ort durchgeführt.

Jeder Einzelne kann zum Erhalt einer guten Badegewässerqualität und der hygienischen Verhältnisse an den Badegewässern beitragen:

  • Lassen Sie keine Abfälle liegen!
  • Benutzen Sie die vorhandenen Sanitäranlagen!
  • Halten Sie Haustiere, wie z. B. Hunde und Pferde, von den Badegewässern fern!
  • Unterlassen Sie an den Badegewässern das Füttern der Wasservögel!

Die aktuellen Badegewässeruntersuchungsdaten, die Beschreibung der Badestellen, die Bewertung der Badegewässerqualität, die Badegewässerprofile des Kreises, sowie weitere allgemeine Informationen zu den EU-Badegewässern können Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein  (MSGFG) unter www.badewasserqualitaet.schleswig-holstein.de nachlesen.