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Naturschutzdienst

Die Naturschutzbehörden können für ein bestimmtes Gebiet sachkundige Personen als Mitglieder des Naturschutzdienstes bestellen. Diese Personen haben die Aufgabe, Verstöße gegen das Naturschutzrecht festzustellen und abzuwehren. Sie sind ehrenamtlich tätig.

Die Mitglieder des Naturschutzdienstes unterstützen die untere Naturschutzbehörde und informieren über nachteilige Veränderungen in der Natur. Sie wirken durch Aufklärung darauf hin, dass Schäden von der Natur abgewendet werden und vermitteln zwischen Bürger:innen und Behörde.

Sollten Sie den Mitgliedern des Naturschutzdienstes von Ihnen beobachtete Verstöße mitteilen wollen, stellen Sie den Kontakt bitte über die untere Naturschutzbehörde her. Eine Übersicht der Naturschutzdienstler:innen finden Sie hier: Zuständigkeitskarte Naturschutzdienst.

Nähere Informationen über Rechte und Pflichten enthält § 45 Landesnaturschutzgesetz sowie die Landesverordnung über den Naturschutzdienst. Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen Herr Schroeder oder Frau Siemers  zur Verfügung.