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Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe im Kreis Herzogtum Lauenburg

Allgemeinverfügungen des Kreises

Bekanntmachung
Beschreibung

1) Im gesamten Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse (Geflügel) in Haltungen mit mehr als 49 Tieren ausschließlich a) in geschlossenen Ställen oder b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge ge-sicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden. 2) Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben ist im gesamten Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg verboten.


Mitteilungen des Kreises

Hinweise