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Newsletter Gleichstellung aktuell - Dezember 2022

Regional:

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SAVE THE DATE - Einweihung der neuen KIBIS-Räume
KIBIS ist umgezogen und hat die neuen KIBIS-Räume in der Hauptstraße 52 in Mölln bezogen! Der neue Gruppenraum ist hell und barrierefrei, zentral gelegen und somit können hier auch weiterhin Gruppentreffen stattfinden!

Hiermit möchte KIBIS Sie herzlich bitten, sich Mittwoch, den 25. Januar 2023 vorzumerken – ein ‚Save the date‘ für einen Tag der offenen Tür bei KIBIS!

Im Zeitraum von 11-16 Uhr möchten die Mitarbeiterinnen mit Ihnen die Einweihung unserer neuen Räume zum Anlass nehmen, sich als Team von KIBIS persönlich vorstellen. Seit diesem Sommer bildet Susanne Urdahl  als Projektleitung zusammen mit ihrer erfahrenen Kollegin Susanne Urdahl das neue KIBIS-Team. Die Einladungen folgen!

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Bundesweit:

Die wahren Gründe, warum Frauen keine Kinder wollen

Frauen entscheiden sich ganz bewusst für ein Leben ohne Kinder. Das zeigt eine neue Studie, für die 1.100 gewollt kinderlose Frauen in Deutschland von der Dualen Hochschule in Gera befragt wurden. Das Spannende daran: Viele bisherige Annahmen über die Gründe für gewollte Kinderlosigkeit werden in der Studie widerlegt. "Wir sind bisher in der Forschung davon ausgegangen, dass die Rahmenbedingungen schuld daran sind, dass sich Frauen gegen Kinder entscheiden", erklärt Prof. Dr. Claudia Rahnfeld, die die Studie betreute, dem "MDR". Dabei seien es meistens persönliche Überzeugungen, die Frauen die Entscheidung gegen Kinder treffen lassen – etwa, das eigene Leben bestimmten Zielen widmen zu wollen, die Freizeit individueller gestalten zu können oder aber die Verantwortung für ein Kind schlicht nicht übernehmen zu wollen. 

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Bundesregierung zieht Vorbehalte gegen Istanbul-Konvention zurück

Die Bundesregierung wird die vor vier Jahren eingelegten Vorbehalte gegen einzelne Artikel des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, nicht aufrechterhalten. Damit wird die Konvention ab dem 1. Februar 2023 auch in Deutschland uneingeschränkt gelten. Bei der Ratifizierung der Istanbul-Kon-vention 2018 hatte Deutschland von der Mög-lichkeit Gebrauch gemacht, Vorbehalte einzu-legen. Diese bezogen sich auf die Artikel 59 und 44: Artikel 59 enthält Regeln zur aufenthalts-rechtlichen Situation von ausländischen Gewalt-opfern. Artikel 44 enthält unter anderem Vorga-ben zur Geltung des nationalen Strafrechts bei im Ausland durch Ausländerinnen und Ausländer begangene Straftaten, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Quelle: BMFSFJ

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Partnerschaftsgewalt: Zahl der Opfer in fünf Jahren um 3,4 Prozent gestiegen - Bundesministerinnen Lisa Paus und Nancy Faeser stellen Auswertung der Polizei-Statistik für 2021 vor:

Während die Anzahl der Opfer von Gewalt in Partnerschaften von 2020 auf 2021 um drei Prozent gesunken ist, stieg sie in den vergangenen fünf Jahren insgesamt um 3,4 Prozent, von 138.893 in 2017 auf 143.604 im vergangenen Jahr. Ganz überwiegend trifft diese Gewalt Frauen, während die Täter meist Männer sind: 2021 waren 80,3 Prozent der Opfer weiblich, 78,8 Prozent der Tatverdächtigen waren männlich. Das zeigt die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2021, die Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, heute in Berlin vorgestellt haben.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Jede Stunde erleiden durchschnittlich 13 Frauen Gewalt in der Partnerschaft. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner eine Frau zu töten. Fast jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch ihren derzeitigen oder vorherigen Partner. Das ist die Realität. Realität ist auch, dass viele Gewaltopfer Angst haben, sich Hilfe zu holen. Deshalb brauchen wir ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Unterstützungsangebot, in der Stadt genauso wie auf dem Land. Ich kämpfe dafür, die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Wir werden eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen, um die Hilfeeinrichtungen verlässlich finanziell absichern zu können. Damit Frauen in Zukunft überall in Deutschland einen sicheren Zufluchtsort und kompetente Beratung und Hilfe finden.“ Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir dürfen Gewalt gegen Frauen niemals akzeptieren. Sondern wir müssen ihr entschlossen entgegentreten! Für uns als offenes und demokratisches Land ist die Gleichstellung von Männern und Frauen ein unabdingbarer Teil unseres gesellschaftlichen Wertefundamentes. Wir müssen Gewalt gegen Frauen noch klarer als solche benennen und noch besser erfassen, um sie wirksam bekämpfen zu können. Es darf keinerlei Verharmlosung von Gewalt gegen Frauen geben. Wenn Männer Frauen töten, weil sie Frauen sind, dann ist es angemessen und auch notwendig, von „Femizid“ zu sprechen. Männer, die Gewalt gegen Frauen ausüben, egal ob psychische oder physische, sind Straftäter. Straftäter, die wir mit aller Härte verfolgen. Denn was sie tun, ist abscheulich und steht unseren gesellschaftlichen Grundwerten fundamental entgegen.“
Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch: „Der Begriff Partnerschaftsgewalt umfasst sowohl psychische als auch physische Gewalttaten – bis hin zu Tötungsdelikten. Auch wenn wir mit -2,5% der Fälle in 2021 einen leichten Rückgang verzeichnen, zeigt die Tendenz bei den registrierten Fallzahlen in diesem Kriminalitätsbereich in den vergangenen Jahren kontinuierlich nach oben. Zudem werden viele dieser Taten, denen inmitten unserer Gesellschaft tagtäglich weit überwiegend Frauen zum Opfer fallen, nach wie vor nicht bei der Polizei gemeldet. Für das BKA ist es daher eine Kernaufgabe, das Dunkelfeld weiter auszuleuchten und mit entsprechender Forschung Informationen zur Verbreitung, Risikofaktoren, dem Anzeigeverhalten sowie der Nutzung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten zu generieren. Denn nur auf Grundlage einer soliden Datenbasis lassen sich wirkungsvolle Bekämpfungs- und Präventionskonzepte erarbeiten. Darüber hinaus gilt: Hinsehen statt wegschauen! Sowohl die Beratungsstellen als auch die Polizei sind für Sie da. Jede Anzeige eines solchen Delikts – durch Betroffene selbst, aber auch durch Zeuginnen und Zeugen – trägt dazu bei, die Täter zur Verantwortung zu ziehen.“ Kernaussagen zur Partnerschaftsgewalt 2021: (in Klammern die Angaben für 2020;)

• 143.016 Fälle von Gewalt in Partnerschaften (146.655)
• 143.604 Opfer (148.031), davon 80,3 % weiblich (115.342), 19,7 % männlich (28.262) Art der Delikte:
• 59,6 % vorsätzliche einfache Körperverletzung
• 24,2 % Bedrohung, Stalking, Nötigung
• 12,2 % gefährliche Körperverletzung
• 2,5 % Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriffe
• 0,3 % Mord und Totschlag
• 1,3 % andere Delikte
Die Polizeiliche Kriminalstatistik registriert die Straftaten nicht nach der Tatzeit, sondern zum Zeitpunkt der Abgabe an die Staatsanwaltschaft.
2021 wurden insgesamt 369 Personen als Opfer von versuchtem und vollendeten Mord und Totschlag (0,3 %) erfasst. Die Anzahl der Opfer bei vollendetem Mord und Totschlag lag bei 121, davon 109 weibliche und 12 männliche. Hinzu kommen vier Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge durch Partnerschaftsgewalt bei Frauen und zwei Fälle bei Männern. Damit sind 113 Frauen und 14 Männer Opfer von Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang geworden.

Trotz Pandemie und Corona-Schutzmaßnahmen ergab sich auch 2021 kein signifikanter Anstieg der Fälle von Partnerschaftsgewalt: Insgesamt wurden 139.327 Fälle von Partnerschaftsgewalt mit Tatzeit innerhalb des Jahres 2021 registriert. Das entspricht einem Anstieg von 0,6 % verglichen mit dem Vorjahr. Möglicherweise hat die Situation während der Pandemie das Anzeigeverhalten von Opfern und die Möglichkeiten zur Aufdeckung durch Dritte beeinflusst. Daher könnte sich das tatsächliche Ausmaß von Partnerschaftsgewalt vergrößert haben, ohne von der Polizei registriert zu werden. Darauf deuten die Auswertungen des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ hin. Diese zeigen, dass die Zahl der Beratungskontakte in den Corona-Lockdowns zugenommen hat: 2021 wurden mehr als 54.000 Beratungen dokumentiert, rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr.

Um einen besseren Einblick in das sogenannte Dunkelfeld zu erhalten, führen das Bundesinnenministerium und das Bundesfrauenministerium gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt eine repräsentative Befragung zu Gewalterfahrungen durch, die nicht der Polizei gemeldet wurden. Die Studie soll helfen, Kenntnisse über das Dunkelfeld bei häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt zu sammeln, um Hilfsangebote und Opferschutzangebote zielgenau ausbauen zu können.

Weitere Informationen unter: www.bka.de/lesubia
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen unter der Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 18 Sprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de
Die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2021 des Bundeskriminalamtes finden Sie hier: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 000 Veröffentlicht am 24.11.2022)

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Kein Sparen mehr auf den Rücken von Hebammen, Müttern und Babys

Gesundheitsminister Karl Lauterbach rudert zurück, was die künftige Finanzierung von Hebammen in Krankenhäusern angeht. Er hatte angekündigt, sie aus den Pflegebudgets rauszunehmen und aus anderen Töpfen zu bezahlen – das war auf heftige Kritik gestoßen. Innerhalb weniger Tage unterschrieben 1,4 Millionen (!) Menschen eine Petition dagegen. Mit Erfolg: "Der wirtschaftliche Druck verträgt sich nicht mit dem Berufsbild. Auf dem Rücken der Hebammen sollen Krankenhäuser künftig nicht mehr sparen können", revidierte Lauterbach. Hebammen sollen im Pflegebudget bleiben, werden aber aus dem Fallpauschalensystem genommen und gesondert bezahlt. Fallpauschalen sind Zahlungen, die Kliniken von den Krankenkassen für Behandlungen bekommen. Sie werden pro Patient:in ausgezahlt, unabhängig von der Diagnose. Schon seit längerem wird kritisiert, dass Krankenhäuser dieses System nutzen könnten, um die Anzahl gewinnbringender Operationen zu steigern und weniger finanziell lukrative Abteilungen wie die Geburtshilfe abzubauen. Diesem Vorgehen will Lauterbach nun einen Riegel vorschieben. Mehr

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International

Bei US-Wahlen stärken mehrere US-Bundesstaaten Frauen in ihren Abtreibungsrechten

Drei US-Staaten schreiben das Recht auf Abtreibung künftig in ihre Verfassungen – das haben Wählende am Rande der Midterms beschlossen. Zwei weitere Staaten stellten hingegen eine Verschärfung zur Wahl.

In den vergangenen Monaten hatten mehrere republikanisch geführte US-Bundesstaaten ihre Abtreibungsgesetze deutlich verschärft – nun folgte im Rahmen der US-Zwischenwahlen eine kleine Gegenbewegung. So haben sich Wählende in Michigan, Vermont und Kalifornien in Abstimmungen Frauenrechte bei Schwangerschafts-abbrüchen gestärkt.

In allen drei US-Bundesstaaten wird das Recht auf Abtreibung künftig in die Landesverfassung aufgenommen. Laut CNN hat je eine Mehrheit der Wählenden der Änderung zugestimmt. So heißt es in der Verfassungsänderung von Michigan unter anderem, die Entscheidung zur Fortpflanzung sei ein »individuelle Recht«, darin eingeschlossen seien auch »alle Entscheidungen rund um die Schwangerschaft« individuelle Recht«, darin eingeschlossen seien auch »alle Entscheidungen rund um die Schwangerschaft«.

Kentucky und Montana scheitern mit Abtreibungsverschärfung: Zwei weitere Staaten hatten eine umgekehrte Frage zur Wahl gestellt: Kentucky wollte in seiner Verfassung festschreiben, dass »menschliches Leben« geschützt werden müsse und die Verfassung daher keine Abtreibungsrechte enthalten dürfe. Montana wollte von Wählenden die Erlaubnis einholen, künftig Abtreibungskliniken mit Strafen zu belegen, die nicht das Leben von Ungeborenen schützen. In beiden Bundesstaaten lehnte jedoch eine Mehrheit der Wählenden die Änderungen ab – und stärkte somit das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche.

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 Bücher, Filme, Podcasts …:

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Angelique Kerber: Eine Frage des Willens. Mein Weg nach oben

Angelique Kerber ist die erfolgreichste und populärste deutsche Tennisspielerin des letzten Jahrzehnts, sie gewann u. a. Wimbledon, die US Open und Australian Open. In ihrer Autobiografie schildert sie zum ersten Mal ausführlich ihren Weg an die Tennisspitze und die Höhen und Tiefen ihrer Karriere. Sie berichtet auf sehr persönliche und nahbare Art, wie es zu ihren großartigen Erfolgen, aber auch zu schmerzlichen Niederlagen kam. Dabei spart sie die Zweifel und Ängste, die das Leben als Tennisprofi mit sich bringt, nicht aus und erzählt offen und ehrlich, wie sie sich immer wieder aus Krisen herausgearbeitet hat.

224 Seiten, ISBN 9783985880577, 19,95 € (D),

Erschienen am: 05.11.2022

Und hier ein Interview über das neue Buch in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift EMOTION



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  Zitat des Monats:

„Am Ende besteht das Erfolgsrezept, wie man Job und Kinder vereinbart, aus zwei Faktoren und zwar Omas und Geld.“

Fabienne Hurst, deutsche Journalistin, Drehbuch-Autorin und Filmemacherin

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Eine schönen Advent, eine besinnliche Weihnacht und einen guten Start ins neue Jahr.
Für 2023 wünsche ich Ihnen Glück, Gesundheit und gutes Gelingen bei all Ihren Vorhaben!

Ihre Gleichstellungsbeauftragte
Petra Oesterreich