Inhalt

Knickschutzprogramm Kreis Herzogtum Lauenburg - Förderung von landschaftspflegerischen Arbeiten

Für die Realisierung des Knickschutzprogrammes wird durch den Fachdienst Naturschutz jährlich ein Etat in Abhängigkeit von den eingehenden Ersatzgeldern eingeplant. Für das Jahr 2022 ist hier ein Gesamtetat von 100.000,- € vorgesehen. Auch für die Folgejahre ist der Einsatz von Ersatzzahlungen geplant.

Mit dem hinterlegten Antragsformular können sich die Flächeneigentümer/innen bis zum 30.11. des Jahres für eine Förderung im Folgejahr bewerben. Eine Entscheidung über die zu fördernden Maßnahmen erfolgt im Dezember. Planung und Ausschreibung sollten im ersten Quartal erfolgen, so dass im Spätsommer die Wallanlage und ab Herbst die Bepflanzung erfolgen kann.

Die landschaftspflegerischen Arbeiten (Wallbau, Bepflanzung, Wildschutzzaun, Fertigstellungspflege) werden durch den Fachdienst Naturschutz geplant und ausgeschrieben. Die Einzelheiten dazu sowie der Rückbau des Wildschutzzaunes und die dauerhafte Pflege der Knicks durch die Eigentümer/innen werden in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt.

Was wird gefördert?
Gefördert werden nur Knickanlagen mit Überhältern auf Wall aus Seitenentnahme (kein Wallbau mit Fremdboden). Ggf. ist eine Förderung der Pflanzkosten bei Anlage des Walles mit geeignetem Fremdboden möglich. Als Aufwertungsmaßnahmen wird die Pflanzung von Überhältern und Sträuchern auf bestehenden Knickwällen gefördert, wenn dies aus landschaftspflegerischer Sicht sinnvoll und realisierbar ist.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden nur Flächeneigentümer/innen. Es erfolgt dabei ein Ranking mit folgender Priorität: Privateigentümer/innen und Landwirt/innen – Naturschutzverbände/-vereine – (je bis zu 100 % Förderung möglich) Gemeinden/Kirchengemeinden (max. 50 % Förderung). Nicht gefördert werden Stiftungen/Einrichtungen, deren Aufgaben bereits die Entwicklung von Natur und Landschaft beinhalten (z. B. Zweckverband Schaalsee-Landschaft, Stiftung Naturschutz, Stiftung Herzogtum Lauenburg).

Besteht ein Anspruch auf Förderung?
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Verteilung der gem. Etat zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt nach der Bewertung in einer nach fachlichen Kriterien gegliederten Verteilungsmatrix. Bei vielen Anträgen mit einer vergleichbar hohen Bewertung erfolgt eine Verteilung entsprechend dem o. g. Ranking.

Was wird nicht finanziert?
Nicht finanziert werden folgende Kosten und Maßnahmen:
- Flächenkosten (und Folgekosten, wie Steuern, Verbandsbeiträge etc.)
- anderweitig geförderte Projekte
- Maßnahmen aus Managementplänen (FFH)
- Ausgleichsmaßnahmen gem. BNatSchG
- Festsetzungen aus Bebauungsplänen
- Planungskosten
- Knickanlagen zur Begrenzung von Wohn-oder Gewerbegrundstücken
- Knickanlagen im Innenbereich (§ 34 BauGB)
- Knickanlagen mit Fremdboden
- Knickanlagen ohne Überhälter

Sie haben noch weitere Fragen?
Zur Klärung können Sie gern ein persönliches Gespräch mit dem Fachdienst Naturschutz vereinbaren. Bitte setzen Sie sich dazu mit Herrn Rudolph in Verbindung: Tel. 04541-888477 oder rudolph@kreis-rz.de. Allgemeine Hinweise zum Antrag finden Sie hier zusammengefasst sowie in den Flyern auf Hoch- und Plattdeutsch.