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Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten S-H

"Wie können wir Ihnen helfen?

Wir prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie im Hinblick auf Ihre Rechte und Pflichten. Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir Sie auch bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde.

Wir sind grundsätzlich berechtigt, von den Behörden und Dienststellen des Landes Auskünfte einzuholen, Akten anzufordern und Stellungnahmen einzuholen. Gegenüber Bundesbehörden können wir vermittelnd tätig werden."

"Wir helfen zum Beispiel bei allen Fragen rund um:

    Arbeitsförderung

    Arbeitslosengeld I

    Asylbewerberleistungsgesetz

    Behinderten- und Schwerbehindertenrecht

    BAföG

    Beihilfe des Landes Schleswig-Holstein

    Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

    Elterngeld

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Gesetzliche Pflegeversicherung

    Gesetzliche Rentenversicherung

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Grad der Behinderung und Merkzeichen

    Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Kinder- und Jugendhilfe

    Kindergeld / Kinderzuschlag

    Landesblindengeld

    Parkerleichterungen

    Rundfunkbeitrag

    Schulangelegenheiten

    Sozialhilfe

    Soziales Entschädigungsrecht

    Unterhaltsvorschuss

    VBL Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Wohngeld"

Internet   https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/angebot/

E-Mail   buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de

Telefon   0431 988 -1240   Montag bis Freitag  von 9.00 bis 15.00 Uhr   zusätzlich mittwochs von 15.00 bis 18.30 Uhr