Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten S-H
"Wie können wir Ihnen helfen?
Wir prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie im Hinblick auf Ihre Rechte und Pflichten. Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir Sie auch bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde.
Wir sind grundsätzlich berechtigt, von den Behörden und Dienststellen des Landes Auskünfte einzuholen, Akten anzufordern und Stellungnahmen einzuholen. Gegenüber Bundesbehörden können wir vermittelnd tätig werden."
"Wir helfen zum Beispiel bei allen Fragen rund um:
Arbeitsförderung
Arbeitslosengeld I
Asylbewerberleistungsgesetz
Behinderten- und Schwerbehindertenrecht
BAföG
Beihilfe des Landes Schleswig-Holstein
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Elterngeld
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Pflegeversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Grad der Behinderung und Merkzeichen
Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Kinder- und Jugendhilfe
Kindergeld / Kinderzuschlag
Landesblindengeld
Parkerleichterungen
Rundfunkbeitrag
Schulangelegenheiten
Sozialhilfe
Soziales Entschädigungsrecht
Unterhaltsvorschuss
VBL Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Wohngeld"
Internet https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/angebot/
E-Mail buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de
Telefon 0431 988 -1240 Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr zusätzlich mittwochs von 15.00 bis 18.30 Uhr