Informationen zur Beratung
Wir möchten im Folgenden über wichtige Aspekte der Beratung informieren:
Die Familienberatung Geesthacht ist eine öffentliche Einrichtung des Landkreises Herzogtum Lauenburg und wird aus Mitteln der Jugendhilfe finanziert. Die Beratung ist kostenlos und für die Ratsuchenden freiwillig.
Familienberatung unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte in der individuellen Gestaltung der Erziehung und des Familienlebens, sowie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Lösung ihrer Probleme. Ziel ist stets die Förderung guter Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche bzw. junge Erwachsene. Sie sollen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gestärkt werden.
Trennungs- und Scheidungsberatung unterstützt Eltern, Einvernehmen zu erzielen bei der Regelung ihrer elterlichen Aufgaben und Zuständigkeiten, bei der Erarbeitung von Vereinbarungen, sowie bei der Beratung in Fragen der Erziehung und der kindlichen Entwicklung.
Wir beraten und unterstützen durch...
- Beratungsgespräche mit Eltern und anderen erziehenden Erwachsenen,
- Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen,
- Beratungsgespräche mit der ganzen Familie
- Gespräche mit anderen Beteiligten (bei Vorliegen Ihrer Schweigepflichtsentbindung, s.u.)
- Gruppenangebote
Alle BeraterInnen haben ein psychologisches / sozialpädagogisches Studium abgeschlossen und Weiterbildungen in verschiedenen beraterischen / psychotherapeutischen Verfahren absolviert.
Rahmenbedingungen
Erziehungsberechtigte haben einen Beratungsanspruch mit Beginn der Schwangerschaft[1], sowie von der Geburt Ihres Kindes bis zur Vollendung seines 21. Lebensjahres.
Die Beratung wird inhaltlich Ihrem Anliegen gemäß gestaltet und ist immer am Wohl des Kindes orientiert.
Es steht den Ratsuchenden frei, unser Angebot in Anspruch zu nehmen und jederzeit zu beenden. In der Regel endet die Beratung, wenn sie gemeinsam mit dem Berater / der Beraterin zu dem Ergebnis kommen, dass keine weiteren Gespräche mehr erforderlich sind. Sie haben auch nach einer abgeschlossenen Beratung jederzeit die Möglichkeit, sich erneut an uns zu wenden.
Auf Wusnsch ist eine anonyme Beratung (ohne Nennung von Name und Adresse) möglich.
Kinder und Jugendliche haben das Recht, eine Beratung ohne Wissen bzw. Zustimmung der Erziehungsberechtigten in Anspruch zu nehmen.
Schweigepflicht der BeraterInnen
Die BeraterInnen unterliegen Dritten gegenüber grundsätzlich ihrer Schweigepflicht. Gelingende Beratung stützt sich u.a. aber auch auf den fachlichen Austausch über Beratungsprozesse innerhalb des Beratungsteams. Dieses qualitätssichernde Vorgehen ist gesetzlich festgeschrieben,.
Gehen aus der Darstellung der Familiendynamik gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung hervor, sind wir gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen und - als mögliches Ergebnis einer Abwägung - dem Jugendamt zu melden. Ratsuchende werden im Vorfeld über diesen Schritt informiert.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz – LDSG).
Wir dokumentieren eine Beratung schriftlich. Die Dokumentation enthält daneben auch Stammdaten (Name, Adresse usw.). Sie wirdwird unter Verschluss gehalten.
Die Beratungsstelle ist gesetzlich verpflichtet, Datenauswertungen eines Kalenderjahres in anonymisierter Form an das Statistikamt Nord weiterzuleiten. Auf keinen Fall werden Beratungsinhalte übermittelt. Wenn die Beratungsstelle über ihre Tätigkeit für die Öffentlichkeit berichtet (z.B. im jährlichen Tätigkeitsbericht), werden ebenfalls ausschließlich anonymisierte Daten herangezogen. Sämtliche Daten werden im Folgejahr der Beratung vollständig gelöscht[2].
Sie können jederzeit Einsicht in Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten nehmen.
Bewertung der Beratung
Ratsuchende haben die Möglichkeit, unsere Arbeit online zu bewerten. Ihre Rückmeldung ist für uns eine wichtige Information zur Qualität unserer Arbeit.
Beschwerde
Wenn Ratsuchende Unzufriedenheit mit dem Verhalten einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters der Beratungsstelle äußern möchten bzw. eine Beschwerde vorbringen wollen, empfehlen wir zunächst den direkten Kontakt mit dem zuständigen Berater / Beraterin. Wird auf diesem Weg keine Lösung gefunden, können sie sich an den Vorgesetzten wenden (Herr Orth, Fachdiensleiter).
Alternativ steht die Beschwerdestelle Schleswig-Holstein - https://www.beschwerdich.sh/ - zur Verfügung. Sie berät, unterstützt und vertritt Personen, die Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erhalten oder benötigen.
[1] Ausgenommen sind Schwangerschaftskonfliktberatungen