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Anerkennungspraktikum

In vielen Bundesländern benötigen Sie für die staatliche Anerkennung als Sozialpädagoge*in bzw. Sozialarbeiter*in ein 6- bis 12- monatiges Anerkennungspraktikum, um später im öffentlichen Dienst arbeiten zu können. So auch in Schleswig-Holstein.

Als Kreis Herzogtum Lauenburg bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines Anerkennungspraktikums. Dieses wird im Fachbereich Jugend, Familie Schulen und Soziales oder im Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes abgeleistet.

Voraussetzung

Voraussetzung für ein Annerkennungspraktikum ist der erfolgreiche Abschluss des Studiums und die Zulassung zur fachpraktischen Ausbildung.

Dauer

Das Anerkennungspraktikum dauert je nach Studienvorgabe üblicherweise zwischen einem halben und einem Jahr. Dabei beläuft sich die regelmäßige wöchtliche Arbeitszeit auf 39 Stunden.

Vergütung

Die Vergütung während des Annerkennungspraktikums beläuft sich ab dem 01.04.2022 auf monatlich 1.876,21 € brutto.

Bewerbung

Sie können sich jederzeit bei uns bewerben. Wir prüfen dann, ob ein Anerkennungspraktikum nach Ihren Wünschen bei uns möglich ist. Bei Interesse wenden Sie sich bitte im Fachdienst Personal und zentraler Service an:

Herr Schwab

Fachdienst Personal und Zentraler Service
Ausbildungsleiter

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

Im Sozialpsychatrischen Dienst steht Ihnen als direkter Ansprechpartner

Herr Adelmeyer

Fachdienst Gesundheit
Fachgebietsleitung Sozialpsychiatrischer Dienst

Otto-Brügmann-Straße 8
21502 Geesthacht

zur Verfügung.

Im Fachdienst Eingliederungshilfe steht Ihnen als direkte Ansprechpartnerin

Frau Laval

Fachdienst Eingliederungshilfe
Fachgebietsleiterin Regionalgruppe Nord

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

zur Verfügung.

Im Allgemeinen Sozialen Dienst steht Ihnen als direkte Ansprechpartnerin

Frau Gammelien

Fachdienst Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Fachdienstleiterin

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

zur Verfügung.