Behindertenbeauftragte des Kreises Herzogtum Lauenburg
Der Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg bestellt für die Wahrnehmung der Interessen der Menschen mit Behinderung jeweils für fünf Jahre einen oder eine Kreisbeauftragte für Menschen mit Behinderung (Behindertenbeauftragte/r) sowie eine/n Stellvertreter/in; aktuell für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2025.
Funktion und Aufgabe
Um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen, ist ein regionaler Teilhabeplan entworfen worden, der nunmehr sukzessiv realisiert werden soll. Zentrale Ziele, wie die Schaffung von Barrierefreiheit und sich den Herausforderungen des demografischen Wandels zu stellen, gehören dabei in das Aufgabenfeld der kommunalen Behindertenbeauftragten.Weitere Aufgaben der Behindertenbeauftragten des Kreises sind :
- Ansprechpartner für behinderte Menschen und deren Verbände in allen behindertenrelevanten Fragestellungen zu sein
- aus einer unabhängigen Position heraus zwischen Bürgern und Verwaltung und dem Landrat zu vermitteln
- Beratung der Gemeinden und der Gemeindeverbände hinsichtlich der Belange von Menschen mit Behinderungen
- Zusammenarbeit mit der örtlichen Behindertenselbsthilfe
- geschlechtsspezifische Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern
- durch Kontakte mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern für die Beschäftigung behinderter Menschen einzutreten
- Ausbildungsbarrieren für behinderte Kinder und Jugendliche abzubauen
- Berücksichtigung der Belange von behinderten Menschen bei der Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs, bei der Schaffung von Wohnraum und anderen Bauprojekten in Zusammenarbeit mit den einzelnen Behörden sowie die Planung von wichtigen öffentlichen Veranstaltungen