Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Namensänderung oder Adressänderung ohne Kennzeichenwechsel
Öffnungszeiten Zulassungsbehörde
Ohne Termin mit Wartezeit
Montag – Freitag 7:30 Uhr bis 11:00 Uhr
• für Privatkunden und
• für Händler und Zulassungsdienste mit bis zu maximal 3 Vorgängen
Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Schalter für Händler und Zulassungsdienste
Abgabe der vollständigen Vorgänge zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr und
Abholen und Bezahlen der Vorgänge zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr
Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen dabei sind.
Bitte prüfen Sie das deshalb besonders sorgfältig.
Welche Unterlagen mitzubringen sind, können Sie hier nachlesen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Leistungsbeschreibung
Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen wie zum Beispiel Namensänderung durch Heirat, Scheidung oder Adressänderungen) müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet; soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.
Die Namensänderung wird sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, früher: Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, früher Fahrzeugbrief) eingetragen. Sofern noch ein Fahrzeugschein und ein Fahrzeugbrief vorhanden sind, werden diese gegen die ZB I und ZB II ausgetauscht.
Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die ZB II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue ZB I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen ZB I ein entsprechender Aufkleber angebracht.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief / die ZB II zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich an diese, damit diese das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegen.
An wen muss ich mich wenden?
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen zu / bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
- Kopie des Hauptuntersuchungsberichtes (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
- Kopie des gültigen und geänderten Personalausweises (beidseitig) oder Kopie des gültigen Reisepasses mit einer Meldebescheinigung
- zusätzlich nur bei Namensänderungen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief ) im Original
- bei Fahrzeugen über 3,5t zul. Gesamtgewicht: ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
- bei Firmen: die geänderte Gewerbeanmeldung und ggf. den geänderten Auszug aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: den geänderten Auszug aus dem Vereinsregister
Wenn Sie uns die Unterlagen per Post zusenden, ändern wir diese und senden sie Ihnen zusammen mit einer Rechnung zurück.