privatrechtliche Benutzungserlaubnis zum Befahren der Ratzeburger Seen
Leistungsbeschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist es gestattet, die Ratzeburger Seen (Domsee, Großer und Kleiner Küchensee, Großer Ratzeburger See) mit einem Wasserfahrzeug zu befahren. Hierfür ist eine privatrechtliche Benutzungserlaubnis erforderlich, die beantragt werden muss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf privatrechtliche Benutzungserlaubnis
- entsprechender Führerschein (siehe Ziffer 1.2 der Bedingungen) in Kopie
Rechtsgrundlage
- Landesverordnung über die Benutzung von Wasserfahrzeugen (Wasserverkehrsverordnung – WVO)
- Regelungen für den Bootsverkehr auf den Ratzeburger Seen
Was sollte ich noch wissen?
Das Hinweisblatt zum Naturschutzgebiet "Ostufer des Großen Ratzeburger Sees" gibt es hier.
Eine Übersichtskarte des Naturschutzgebiets "Ostufer des Großen Ratzeburger Sees" finden Sie hier.
Hinweise zum Bootsverkehr auf den Ratzeburger Seen (Domsee, Großer und Kleiner Küchensee, Großer Ratzeburger See):
Aufgrund der am 05.10.2015 in Kraft getretenen Landesverordnung über die Benutzung von Wasserfahrzeugen (Wasserverkehrsverordnung – WVO) sind alle Wasserfahrzeuge (Ausnahme: fischende Wasserfahrzeuge des Berufsfischers) verpflichtet, den Schiffen der Schifffahrt Ratzeburger See auszuweichen.