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Zahlungsverkehr mit der Kreisverwaltung

Informationen zur Stundung und Ratenzahlung von Forderungen des Kreises

Informationen zu Stundung und Ratenzahlung von Forderungen des Kreises

Sie schulden dem Kreis einen Geldbetrag und können diesen nicht in einer Summe bzw. zu dem genannten Fälligkeitstermin begleichen?
Sie können einen Antrag auf Stundung und Ratenzahlung stellen, in dem Sie Auskünfte über Ihre finanzielle Situation geben und Belege beifügen. Der Fachdienst Finanzen, Organisation und Informationstechnik - Fachgebiet Zahlungsverkehr und Vollstreckung - wird über Ihren Antrag entscheiden und Sie entsprechend informieren.

Informationen zur Mahnung und Vollstreckung

Informationen zur Mahnung und Vollstreckung


Der Fachdienst Finanzen, Organisation und Informationstechnik - Fachgebiet Zahlungsverkehr und Vollstreckung - mahnt die Zahlung aller fälligen Forderungen des Kreises bei den jeweiligen Schuldnern an. Je nachdem ob es sich um öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Geldforderungen handelt, wird - wenn die Forderung trotz Mahnung nicht beglichen wurde - direkt die Vollstreckung  oder der Erlass eines Mahnbescheides veranlasst.

Hinweise zum Einreichen elektronischer Rechnungen

Konten des Kreises

Konten des Kreises

Kreissparkasse Ratzeburg

IBAN: DE38 2305 2750 0000 1100 00
BIC: NOLADE21RZB


Nur für Bußgelder des Fachdienstes Straßenverkehr:

Hamburg Commercial Bank AG

IBAN: DE65 2105 0000 0052 0017 45
BIC: HSHNDEHH