Zahlungsverkehr mit der Kreisverwaltung
Informationen zur Stundung und Ratenzahlung von Forderungen des Kreises
Informationen zu Stundung und Ratenzahlung von Forderungen des Kreises
Sie können einen Antrag auf Stundung und Ratenzahlung stellen, in dem Sie Auskünfte über Ihre finanzielle Situation geben und Belege beifügen. Der Fachdienst Finanzen, Organisation und Informationstechnik - Fachgebiet Zahlungsverkehr und Vollstreckung - wird über Ihren Antrag entscheiden und Sie entsprechend informieren.
Informationen zur Mahnung und Vollstreckung
Informationen zur Mahnung und Vollstreckung
Der Fachdienst Finanzen, Organisation und Informationstechnik - Fachgebiet Zahlungsverkehr und Vollstreckung - mahnt die Zahlung aller fälligen Forderungen des Kreises bei den jeweiligen Schuldnern an. Je nachdem ob es sich um öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Geldforderungen handelt, wird - wenn die Forderung trotz Mahnung nicht beglichen wurde - direkt die Vollstreckung oder der Erlass eines Mahnbescheides veranlasst.
Hinweise zum Einreichen elektronischer Rechnungen
Bitte senden Sie elektronische Rechnungen nur an e-rechnung@kreis-rz.de
Konten des Kreises
Konten des Kreises
Kreissparkasse Ratzeburg
IBAN: DE38 2305 2750 0000 1100 00
BIC: NOLADE21RZB
Nur für Bußgelder des Fachdienstes Straßenverkehr:
Hamburg Commercial Bank AG
IBAN: DE65 2105 0000 0052 0017 45
BIC: HSHNDEHH