Zahlungsverkehr mit der Kreisverwaltung
Informationen zur Stundung und Ratenzahlung von Forderungen des Kreises
Informationen zu Stundung und Ratenzahlung von Forderungen des Kreises
Sie können einen Antrag auf Stundung und Ratenzahlung stellen, in dem Sie Auskünfte über Ihre finanzielle Situation geben und Belege beifügen. Der Fachdienst Finanzen, Organisation und Informationstechnik - Fachgebiet Zahlungsverkehr und Vollstreckung - wird über Ihren Antrag entscheiden und Sie entsprechend informieren.
Hinweise zum Einreichen elektronischer Rechnungen
Bitte senden Sie elektronische Rechnungen nur an e-rechnung@kreis-rz.de
Informationen zur Mahnung und Vollstreckung
Informationen zur Mahnung und Vollstreckung
Der Fachdienst Finanzen, Organisation und Informationstechnik - Fachgebiet Zahlungsverkehr und Vollstreckung - mahnt die Zahlung aller fälligen Forderungen des Kreises bei den jeweiligen Schuldnern an. Je nachdem es sich um öffentlich-rechtliche oder zivilrechtliche Geldforderungen handelt, wird - wenn die Forderung trotz Mahnung nicht beglichen wurde - direkt die Vollstreckung oder der Erlass eines Mahnbescheides veranlasst.