Seenverwaltung
Leistungsbeschreibung
Der Kreis gestattet an einigen Seen (Beidendorfer, Küchen-, Ratzeburger sowie Salemer See) Nutzungsrechte durch Dritte in Anspruch zu nehmen.
Im Einzelnen handelt es sich dabei insbesondere um:
- die Gestattung der Unterhaltung von Anlagen (z. B. Bootsstege)
- Vermietung von Seevorland
- Fischereirechte und -verpachtungen.