Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Nr. 99088011039000Seit dem 02.01.2025 bis zum 31.03.2025 können Anträge auf Erstattung einer für Vollzeitschülerinnen und -schüler selbstgekauften Abo- bzw. Monatsfahrkarte gestellt werden. Die Erstattung beträgt 20 Euro pro Monat für den Zeitraum Beginn des Schuljahres 2024/2025 bis Ende des Kalenderjahres 2024 und wird direkt durch den Wohnortkreis vorgenommen.
Anspruchsberechtigt sind alle Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler mit Hauptwohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg, welche innerhalb der Monate September bis einschließlich Dezember 2024 ein selbstgekauftes Deutschlandticket erworben sowie für den Antragszeitraum ein staatlich anerkanntes schulisches Bildungsangebot mit einer Unterrichtszeit von mindestens 20 Wochenstunden wahrgenommen haben und keinen Ausbildungsvertrag oder ein festes Arbeitsverhältnis vorweisen können. Dabei kann die Bildungsstätte auch außerhalb von Schleswig-Holstein liegen.
Pro Monat, in dem ein selbstgekauftes Deutschlandticket nachgewiesen werden kann, wird für eine anspruchsberechtigte Vollzeitschülerin bzw. für einen anspruchsberechtigten Vollzeitschüler ein Betrag von 20 Euro erstattet. Somit ist eine maximale Erstattung von 80 Euro für die Monate September 2024 bis einschließlich Dezember 2024 möglich.
Der Antrag zur anteiligen Rückerstattung von Fahrkartenkosten kann unter dem unten aufgeführten Link gestellt werden.