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Sachsen will Gleichstellungsbeauftragte abschaffen

Zusammenfassung der Pressemitteilung vom 03.06.2025 Presseteam der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen.

Verfassungsauftrag in Gefahr: Sachsen plant Abschaffung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter

Das CDU geführte sächsische Innenministerium schlägt vor, die Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter aufzuheben – angeblich im Sinne des Bürokratieabbaus. Dieser Vorstoß ist ein Angriff auf Frauenrechte, schwächt demokratische Strukturen und widerspricht dem im Grundgesetz verankerten Auftrag zur Gleichstellung.

Gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Polarisierung, zunehmender Gewalt gegen Frauen und offener Angriffe auf Gleichstellungsrechte durch rechtsextreme Kräfte ist dieser Schritt fatal. Wird Gleichstellung zur freiwilligen Aufgabe degradiert, verlieren vor allem strukturschwache Kommunen eine zentrale Instanz zur Förderung von Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Demokratie.

Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ verpflichtet den Staat zur aktiven Gleichstellungsförderung, ohne kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist dieser Auftrag nicht umsetzbar.

Gleichstellungsarbeit ist keine Bürokratie – sie ist Grundvoraussetzung für eine gerechte und demokratische Gesellschaft. Sachsen sendet mit seinem Vorhaben ein gefährliches Signal an andere Bundesländer.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte beraten Verwaltungen, Politik & Bürger*innen, machen strukturelle Diskriminierung sichtbar, sichern Teilhabe und Chancengerechtigkeit und fördern so Demokratie.

Die gesamte Pressemitteilung finden Sie unter: https://www.gleichberechtigt.org/sachsen-will-gleichstellungsbeauftragte-abschaffen