Pflegewohngeld (in Pflegeheimen)
Pflegewohngeld nach § 6 Abs. 4 Landespflegegesetz (LPflegeG)
Leistungsbeschreibung:
Pflegewohngeld nach § 6 Abs. 4 LPflegeG können eingestufte pflegebedürftige Personen auf Antrag erhalten, die in einem Pflegeheim aufgenommen werden und die vor der Heim-aufnahme im Kreis Herzogtum Lauenburg gewohnt haben. Das Pflegewohngeld ist einkommens- und vermögensabhängig und kann bis zur Höhe der jeweiligen Investitions-kosten des Pflegeheimes gewährt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Anspruchsberechtigt sind die jeweiligen Träger der Pflegeheime (Pflegewohngeld ist eine besondere Form der Investitionskostenförderung nach § 9 Sozialgesetzbuch Elftes Buch –SGB XI-). Das Pflegewohngeld ist vom Träger des Pflegeheims beim Kreis Herzogtum Lauenburg, Fachdienst Soziale Leistungen, Barlachstr. 2, 23909 Ratzeburg zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die unter dem Punkt „Formulare“ genannten Vordrucke mit den dazugehörigen Nachweisen. Es werden alle geeigneten Nachweise über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse benötigt, wie z. B. Leistungsbescheid der Pflegekasse, Einkommensnachweise, vollständige Girokontoauszüge der letzten drei vollen Monate, Nachweise über Sparvermögen und Versicherungen; Mietvertrag; Überlassungsvertrag usw.
Formulare:
- DOC-Datei: DOC, 258 kB) (
Team:
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Vorprüfung der eingereichten Anträge für Heimbewohner/innen von
Alten- und Pflegeheimen:
Anfangsbuchstabe des Familiennamens: A - D
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Vorprüfung der eingereichten Anträge für Heimbewohner/innen von
Alten- und Pflegeheimen:
Anfangsbuchstabe des Familiennamens: E - G
Fachdienst Soziale Leistungen
Mo. - Do. 09 - 12 Uhr
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Vorprüfung der eingereichten Anträge für Heimbewohner/innen von
Alten- und Pflegeheimen:
Anfangsbuchstabe des Familiennamens: H - J
Fachdienst Soziale Leistungen
Mo. - Do. vormittags
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Vorprüfung der eingereichten Anträge für Heimbewohner/innen von
Alten- und Pflegeheimen:
Anfangsbuchstabe des Familiennamens: K - R
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Vorprüfung der eingereichten Anträge für Heimbewohner/innen von Alten- und Pflegeheimen:
Anfangsbuchstabe des Familiennamens: S - Z
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Pflegesatzangelegenheiten und Pflegesatzvereinbarungen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Für Pflegesatzverhandlungen den ausgefüllten "Gemeinsamen Erhebungsbogen für stationäre Pflegeeinrichtungen
in Schleswig-Holstein" und den "Berechnungsbogen für gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen
(§ 82 SGB XI, § 10 LPflegeG) mit zusätzlicher Anlage 3 a PBV
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg