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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen (bei Verlust, Diebstahl)

Leistungsbeschreibung

Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugschein auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Im Falle eines Umtausches wird der alte Fahrzeugschein vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser zum Beispiel verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist). In diesem Fall muss der alte Fahrzeugbrief der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Den Fahrzeugbrief (wenn Sie noch im Besitz der alten Zulassungsdokumente sind)
  • Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • ggf. bei Diebstahl eine Kopie der bei der Polizei erstatteten Anzeige

Formulare

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Zulassungsbehörde.

Rechtsgrundlage

  • § 11 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Probleme bereitet mitunter die Übertragung von Eintragungen im Feld „Bemerkungen“ des bisherigen Fahrzeugscheins in die neue ZB I. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der ZB I zur Übernahme der Eintragungen aus Feld 33 "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet.

Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie Unstimmigkeiten möglichst sofort.