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Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes

Nr. 99036008007001

Leistungsbeschreibung

Wenn ein Fahrzeug auf einen neuen Halter in einem anderen Kreis / einer anderen kreisfreien Stadt umgeschrieben werden soll, muss ein Antrag bei der für den neuen Halter zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gestellt werden. Von der Zulassungsstelle wird dann ein neues Kfz-Kennzeichen zugeteilt (Umkennzeichnung).

Die Beantragung kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Voraussetzung:

Sie müssen sich bereits bei Ihrer bisherigen Gemeinde abgemeldet und bei der neuen Gemeinde angemeldet haben.

Ablauf:

Der Antrag auf Umschreibung ist bei der Zulassungsstelle Ihres neues Wohnsitzes zu stellen. Sie können auch einen Vertreter beauftragen, die Umschreibung vorzunehmen.

Soweit ein Atragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsstelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Wenn Sie bei der Ummeldung ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vielfach vor der Ummeldung erfolgen.

Rechtsgrundlage

  • § 6 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
  • § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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