Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
Nr. 99036009036000Öffnungszeiten Zulassungsbehörde
Ohne Termin mit Wartezeit
Montag – Freitag 7:30 Uhr bis 11:00 Uhr
• für Privatkunden und
• für Händler und Zulassungsdienste mit bis zu maximal 3 Vorgängen
Bitte informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
Schalter für Händler und Zulassungsdienste
Abgabe der vollständigen Vorgänge zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr und
Abholen und Bezahlen der Vorgänge zwischen 12:30 Uhr und 13:00 Uhr
Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen dabei sind.
Bitte prüfen Sie das deshalb besonders sorgfältig.
Welche Unterlagen mitzubringen sind, können Sie hier nachlesen.
Sie beschleunigen den Ablauf, wenn Sie vorab ein Kennzeichen reservieren und die Kennzeichenschilder schon mitbringen.
An wen muss ich mich wenden?
Kreis Herzogtum Lauenburg
Der Landrat
Fachdienst Straßenverkehr
Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst Ortsteil Lanken
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) (bei einem vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegten Fahrzeug die Abmeldebescheinigung),
- das Kennzeichenschild auf dem die Plakette beschädigt/ von dem die Plakette abgegangen ist und
- falls die HU-Prüfplakette verlorengegangen / unbrauchbar geworden ist, der HU-Prüfbericht, soweit die entsprechenden Daten nicht aus der ZB I beziehungsweise der Abmeldebescheinigung hervorgehen.
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 3,80 € und 5,50 € betragen.
Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es werden nur noch "Euro-Kennzeichen" ausgegeben! Handelt es sich bei dem nachzustempelnden Kennzeichen um ein "altes", nicht "Euro-Kennzeichen", müssen beide Schilder erneuert werden.