Kartenführerschein
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Der neue EU-Karten-Führerschein
Eine Umtauschpflicht für alte Führerscheine (grau, rosa oder DDR) besteht nicht. Ein freiwilliger Tausch ( "Umstellung") ist jedoch möglich.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis
- Führerschein
- 1 Passbild
- Gebühr: 24,30 €
Antragsvordruck zum Download
Falls Sie unseren Formularservice nutzen, bringen Sie den Antrag bitte ausgefüllt mit. Eine Beantragung per Post, per e-mail oder durch eine andere Person ist leider nicht möglich!
- PDF-Datei: PDF, 69 kB) (
Leistungsbeschreibung
Die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs aus einem EU-Land erfolgt analog zur Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz.
Beachten Sie bitte nachfolgende spezielle Ergänzungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- die ausländischen Fahrzeugdokumente
- ggf. die ausländischen amtlichen Kennzeichen
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity (COC-Papier) im Original oder
- Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
- Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation),
sofern eine Untersuchung nach den deutschen Fristen hätte erfolgen müssen - ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
- bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
- bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder
der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen - bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf.
Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können - bei Zulassungen auf schwerbehinderte Minderjährige oder Minderjährige, die am begleitenden Fahren ab 17 Jahren teilnehmen, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung und die Prüfungsbescheinigung vorzulegen
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 41,60 € und 109,20 € betragen.
Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.