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Genehmigungen für Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeignissen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften

Nr. 99050045000000

Öffnungszeiten des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung:

Montag bis Freitag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

sowie nach vorheriger Terminvereinbarung

AKTUELL - ASP (Afrikanische Schweinepest):


Tierseuchenbekämpfung

Verhütung und Bekämpfung von anzeigepflichtigen, meldepflichtigen Tierseuchen und sonstigen Tierkrankheiten
 
Im Vordergrund der Tierseuchenbekämpfung steht die regelmäßige Gesundheitsüberwachung der Viehhaltungen.
 
Bei Ausbruch einer Tierseuche können gegebenenfalls auch Menschen erkranken (man spricht dann von einer sogenannten Zoonose, Bespiele hierfür wären Tuberkulose und Tollwut); oder aber der gesamte Tierbestand ist gefährdet. Daher sind vorbeugende Maßnahmen wie z.B. Beibringung von Gesundheitsbescheinigungen bei Zukauf von Tieren oder Impfungen besonders wichtig, um das Risiko des Ausbruchs einer Tierseuche so gering wie möglich zu halten.

Zu diesen prophylaktischen Maßnahmen gehören darüber hinaus Untersuchungen der Rinder auf BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1), Leukose und Brucellose, der Schweine auf AK (Aujeszkysche Krankheit) sowie der Schafe auf Brucellose. Diese Untersuchungen, die durch das Tierseuchengesetz und sich daraus ableitenden Verordnungen geregelt sind, werden vom Veterinäramt unter Beteiligung der niedergelassenen Tierärzte organisiert und überwacht.
Um im Falle eines Seuchenausbruchs schnell handeln zu können, kann das Veterinäramt auf eine Datenbank zurückgreifen, in der sämtliche Tierhalter von landwirtschaftlichen Nutztieren mit Angabe der Tierzahlen und Standorte der Tiere in einem Register erfasst sind. Die Viehverkehrsverordnung verpflichtet diese Tierhalter in einem bestimmten Zeitraum zur Kennzeichnung und Meldung der einzelnen Tiere.

Bei Tierseuchen wird zwischen meldepflichtigen und anzeigepflichtigen Seuchen unterschieden. Zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen gehören u.a. BSE, Maul- und Klauenseuche, BHV1, BVD, Leukose, Brucellose, Tuberkulose, Schweinepest, Geflügelpest, Tollwut, Psittakose und die Bösartige Faulbrut der Bienen.
Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, den Ausbruch (das heißt Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt) und den Verdacht auf Ausbruch bestimmter Tierseuchen bei dem zuständigen Veterinäramt Ihres Kreises anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf den Seiten zum Thema „Tierseuchen“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Beim Auftreten von Tierseuchen und Tierkrankheiten obliegt es dem Veterinäramt diagnostische und epidemiologische (Klärung der Infektionswege) Untersuchungen vorzunehmen und nach Feststellung der Seuche die Behandlung, Absonderung oder auch Tötung der erkrankten Tiere, Sperrmaßnahmen und gegebenenfalls die Schätzung des Wertes der getöteten Tiere usw. zu veranlassen. Sollten im Falle von Zoonosen Menschen betroffen sein arbeitet das Veterinäramt eng mit dem Gesundheitsamt zusammen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmel.de)


Tiergesundheit

Amtstierärztliche Bescheinigungen 
Bei der Einfuhr von Tieren aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird. Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden.
Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Für das Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU gelten besondere Bestimmungen. Als Grundvoraussetzung müssen Hunde, Katzen und Frettchen gekennzeichnet sein und einen vom Haustierarzt ausgestellten Heimtierausweis besitzen, in dem unter anderem die Tollwutimpfung vom Tierarzt bestätigt wird.

Auch das Mitbringen von Hunden und Katzen aus Nicht-EU-Ländern ist nicht ohne Weiteres möglich.
Wer Hunde oder Katzen einführt, um sie in der Europäischen Union zu verkaufen oder im Rahmen eines Tierschutzprojektes zu vermitteln, hat weiter reichende Vorschriften einzuhalten.
Um die Bedingungen für die Einfuhr bzw. Ausfuhr der Tiere zu klären, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.

Bei Reisen in Nicht-EU-Länder gelten die Bestimmungen dieser Länder und können in vielen Fällen über die Internetseiten der Botschaft des jeweiligen Landes in Erfahrung gebracht werden. Bitte beachten Sie dabei, dass bei der Rückreise in die EU ebenfalls Auflagen zu beachten sind. 

    

Ansprechpartner (Amtstierärzte):

Frau Dr. Tietjen

Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Amtstierärztin

Schmilauer Straße 66
23879 Mölln

Frau Dr. Blessenohl

Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
stellvertretende Fachdienstleiterin

Schmilauer Straße 66
23879 Mölln

     

Ansprechpartner (Verwaltung):

 

 

Frau Bolduan

Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Verwaltung

Schmilauer Straße 66
23879 Mölln

 

Frau M. Pohl

Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Verwaltung

Schmilauer Straße 66
23879 Mölln

 

Frau K. Fischer

Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Verwaltung

Schmilauer Straße 66
23879 Mölln