Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
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Verfahrensablauf
- Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an.
- Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.
Voraussetzungen
- Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 18.08.2025
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Onlinedienste
Frist
Wenn sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Urheber
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