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Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern

Nr. 99036012011000

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Verfahrensablauf

  • Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an.
  • Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.

Voraussetzungen

  • Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert. 
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.03.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Onlinedienste

Frist

Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal