Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
Nr. 99036012011000Verfahrensablauf
- Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an.
- Dort wird Ihnen gegebenenfalls eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgehändigt.
Voraussetzungen
- Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 07.03.2024
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Onlinedienste
Frist
Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal