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Einschulungsuntersuchung

Nr. 99088028058000

Leistungsbeschreibung

Für jedes Kind in Schleswig-Holstein ist die Schuleingangsuntersuchung Teil des Einschulungsverfahrens. Sie ist Pflicht für alle Kinder, die zum kommenden Schuljahr eingeschult werden sollen und dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten.

Es werden alle Kinder eines Jahrgangs eingeladen, die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und damit schulpflichtig sind. Jüngere Kinder können auf Antrag vorzeitig eingeschult (und untersucht) werden.

Die Untersuchung wird von erfahrenen Ärztinnen  des Kinder-, Jugend- und Schulärztlichen Dienstes und den Assistenzkräften durchgeführt. Es wird angestrebt, die Untersuchung wohnortnah in der zuständigen Grundschule oder den zuständigen Gesundheitsämtern in Ratzeburg oder Geesthacht anzubieten.

Die Ärztin kann eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

An wen muss ich mich wenden?

Richten Sie Ihr Anliegen an das Sekretariat des Kinder-, Jugend- und Schulärztlichen Dienstes in Ratzeburg oder Geesthacht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

  • gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

Rechtsgrundlage

Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).

Weiterführende Informationen