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Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen

Nr. 99060001080000

Leistungsbeschreibung

Das Angebot der Eingliederungshilfe richtet sich an Menschen mit Behinderungen. Diese sind durch körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen und durch die Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigen Teilhabe an der Gesellschaft gehindert.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe fördern die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind sehr vielfältig. Dazu gehören Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung oder zur sozialen Teilhabe. Dies sind einige Beispiele:

  • Heilpädagogische Förderung für Kinder
  • Schulbegleitung
  • Assistenzleistungen für ein Studium
  • Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
  • Teilnahme an einem Beschäftigungsprojekt
  • Budget für Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt
  • Assistenzleistungen (für die soziale Teilhabe, für Eltern mit Behinderungen, …)
  • Wohnen in einer besonderen Wohnform, z.B. in einer betreuten Wohngruppe

Leistungen der Hilfe zur Pflege (wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen) gehören mit zur Eingliederungshilfe, wenn sie außerdem auch andere Eingliederungshilfeleistungen bekommen.

Wie läuft das Verfahren ab?


Eine Beschreibung des Gesamtplan-Verfahrens finden Sie hier in:

leichter Sprache

verständlicher Sprache

Um die Bedarfe zu ermitteln und zu überprüfen, ob die Ziele erreicht werden, benutzen die Träger der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein das Instrument SHIP. SHIP besteht aus mehreren Formularen:

SHIP_Erstberatung

SHIP_Gesamtplan

SHIP_Bericht_zum_Gesamtplan

Für Kinder werden diese Formulare benutzt:

SHIP_Erstberatung_Kinder

SHIP_Gesamtplan_Kinder

SHIP_Bericht_zum_Gesamtplan_Kinder

An wen muss ich mich wenden?

Da sich die Teilhabeplanerinnen und Teilhabeplaner häufig im Außendienst befinden, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Fachdienstes Eingliederungshilfe in Ratzeburg, Schwarzenbek oder Geesthacht. Die Kontaktdaten werden angezeigt, wenn Sie Ihren Wohnort auswählen.

Hier finden Sie die aktuellen Reviere der Teilhabeplanerinnen und Teilhabeplaner:

Zuständigkeitskarte: Kinder

Zuständigkeitskarte: Erwachsene

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die umfassende Erstberatung sind noch keine Unterlagen erforderlich. Wenn Sie bereits vorab einen Antrag stellen möchten, nutzen Sie bitte das unten angebotene Formular. Wenn Sie sich unsicher sind, ob die von Ihnen gewünschte Leistung einkommens- und vermögensabhängig ist oder nicht, berät die für Sie zuständige Fachkraft der Eingliederungshilfe Sie gern.

Die Erstberatung muss auch bei bereits vorliegendem Antrag erfolgen. Damit die für Sie zuständige Fachkraft der Eingliederungshilfe sich mit Ihnen möglichst unkompliziert auf einen Termin verständigen kann, geben Sie bitte auch Ihre Telefonnummer auf dem Antrag an.

Falls Sie schon ärztliche Unterlagen zu Ihren körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, halten Sie gern eine Kopie bereit. Im Verlauf der Bedarfsermittlung wird in jedem Fall eine amtsärztliche Stellungnahme eingeholt, zu der auch vorliegende Befunde vom amtsärztlichen Dienst mit ausgewertet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats geleistet, in dem der Antrag auf die Leistung gestellt wurde.

Welche Gebühren fallen an?

Das Verwaltungsverfahren ist für Sie kostenlos.

Wenn Ihr Einkommen oder Vermögen einen bestimmten Betrag überschreitet, kann aber ein Beitrag zur Leistung erhoben werden.

Rechtsgrundlage(n)

Dokumente

Onlinedienste

Urheber