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Betreuungsbehörde

Aufgaben der Betreuungsbehörde

Erwachsene jeden Alters können durch Unfall, Krankheit, Behinderung oder Alter in die Lage geraten, ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Nicht automatisch können sich Ehegatten*innen untereinander vertreten oder Eltern für ihre volljährigen Kinder oder diese für ihre Eltern tätig werden.

Sie alle haben die Möglichkeit, sei es als Betroffene*r oder auch Angehörige*r, kostenlos eine Beratung bei der Betreuungsbehörde in Anspruch zu nehmen. Durch die Mitarbeiter*innen der Betreuungsbehörde bieten wir Ihnen Informationen, Beratung und Hilfen an.

Grundlage unserer Arbeit ist das Betreuungsbehördengesetz (BtBG), welches unsere Aufgaben wie folgt definiert:
  • Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen
  • Beratung und Unterstützung von Betreuer*innen und Bevollmächtigten
  • Information und Beratung über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen
  • Unterstützung des Gerichts in Form von Sachverhaltsermittlung und Betreuervorschlag

Die örtliche Zuständigkeit der einzelnen Mitarbeiter*innen erfragen Sie bitte vor Ort oder hier.

Im Rahmen der ehrenamtlichen, rechtlichen Betreuung und Ehrenamtsförderung gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein des Kreises Herzogtum Lauenburg.