Ausbildungsförderung: BAföG (Studierende, Schülerinnen, Schüler, Auszubildende)
Nr. 99022005080000Leistungsbeschreibung
Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- beziehungsweise Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Individuelle Ausbildungsförderung wird für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung gewährt, wenn der / dem Auszubildenden die für ihren / seinen Lebensunterhalt und ihre / seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Die Ausführung dieses Bundesgesetzes wurde vom Land auf die Ämter für Ausbildungsförderung sowie auf das Studentenwerk Schleswig-Holstein übertragen.
Ausbildungsförderung für Schülerinnen/Schüler
Ausbildungsförderung für Schülerinnen/Schüler
Zuständig für die Bearbeitung des Antrages auf Ausbildungsförderung ist in der Regel der Kreis/die kreisfreie Stadt, in deren Einzugsbereich die Eltern der Auszubildenden/ des Auszubildenden ihren Wohnsitz haben.
Ausnahmsweise richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort der Auszubildenden/ des Auszubildenden, wenn z.B.
-die Eltern der Auszubildenden/des Auszubildenden in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen
ihren Wohnsitz haben
-eine Fachschule besucht wird, die eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzt
- die Auszubildende/ der Auszubildende verheiratet ist oder war
Allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen, die lediglich einen allgemeinen Schulabschluss vermitteln, sind ab der 10. Klasse nur unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung.
Für den Besuch von Abendgymnasien, Kollegs und Berufsoberschulen ist das Amt für
Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte liegt.
Ausbildungsförderung für Studentinnen/Studenten
Ausbildungsförderung für Studentinnen/Studenten
Für Studierende ist das Studentenwerk der Hochschule, Fachhochschule, u.s.w. zuständig, an der diese eingeschrieben sind.
Der Antrag auf Ausbildungsförderung ist bei dem Amt für Ausbildungsförderung bei dem
zuständigen Studentenwerk zu stellen.
Die Adresse erfahren Sie beim Dachverband der Studentenwerke ( DSW).
Ausbildung im Ausland
Ausbildung im Ausland
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ausbildungszeiten nach dem BAföG gefördert werden, die im Ausland absolviert werden.
Die Voraussetzungen hierfür sind in § 5 BAföG geregelt.
In der „Verordnung über die Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland“ ist festgelegt, welches Bundesland das Amt für Ausbildungsförderung für das jeweilige Ausland bestimmt.
Das Land Schleswig-Holstein ist z.B. zuständig, wenn Ausbildungsförderung für eine Ausbildung in Dänemark, Island oder Norwegen beantragt werden soll.
Als zuständiges Amt für Ausbildungsförderung hat das Bundesland Schleswig-Holstein das
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung –
bestimmt.
Das Amt für Ausbildungsförderung hat Standorte in Kiel und Flensburg.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Monats,
in dem der Antrag auf Ausbildungsförderung eingereicht wurde.
Anträge/Formulare
Anträge/Formulare
Die Leistungen nach dem BAföG sind schriftlich auf den dafür vorgeschriebenen Formblättern zu beantragen.
Hierzu kann das Online-Verfahren „ BAföG Digital“ unter www.bafoeg-digital.de genutzt werden.
Der Antrag kann aber auch in Papierform gestellt werden.
Die Formblätter sowie viele weitere Informationen zum BAföG stehen auf der Homepage des Bundes unter www.bafög.de zur Verfügung.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen im Amt für Ausbildungsförderung.
Ansprechpartner
Ansprechpartner
Fachdienst Soziale Leistungen
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Frau Rattay
Telefon: 04541 888-525
Fax: 04541 888-150
E-Mail: Manuela.Rattay@afa.landsh.de
Raum: 4
Frau Wendland
Telefon: 04541 888-343
Fax: 04541 888-150
E-Mail: Sonja.Wendland@afa.landsh.de
Raum: 4
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)