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ASD - Allgemeiner Sozialer Dienst

Ansprechpartner/in

Ihren zuständigen Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin finden Sie in den Dokumenten in der Randspalte.

Leistungsbeschreibung

Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) ist eine breit angelegte kommunale soziale Dienstleistung, die ganzheitliche Hilfe zielgruppen-, problem- und ämterübergreifend anbietet. Hierbei werden Hilfesuchende mit Rat und Tat unterstützt, wenn es um Fragen der Jugend und Familien geht. Die Unterstützungs- und Beratungsleistung richtet sich sowohl an Kinder und Jugendliche, als auch an Eltern und Erwachsene. Das Ziel ist hierbei, die persönliche und soziale Situation der Hilfesuchenden zu verbessern. Für eine erfolgreiche Arbeit des ASD ist auch die Mithilfe von Bürgerinnen und Bürgern erforderlich, zum Beispiel durch Hinweise, wenn Erwachsene und Kinder in der Nachbarschaft, Verwandtschaft oder im Umfeld offensichtlich Hilfe brauchen. 


Zu den Schwerpunkten gehört hierbei

  • die Beratung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Eltern nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII)
  • die Mitwirkung bei der Vormundschafts-, Familien- und Jugendgerichtshilfe (Sozialgesetzbuch VIII)
  • die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen, Institutionen und Vereinen in den Stadtteilen. 

Der ASD berät Eltern u.a., wenn sie Probleme in der Ehe oder in der Partnerschaft haben, sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern können, krank werden und die Kinder unversorgt sind, Unterstützung bei der Suche nach einer Kindertageseinrichtung oder einem Hort benötigen, oder auch nur Kontakte und Gesprächsmöglichkeiten in Erziehungs- und Lebensfragen wünschen. 

Der ASD hilft Kindern und Jugendlichen, wenn sie sich zu Hause nicht mehr wohlfühlen, die Trennung ihrer Eltern bevorsteht oder vollzogen wurde, sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind oder Schutz benötigen oder über ihre Probleme reden möchten.

Der ASD unterstützt Familien bei Bedarf im Rahmen von Hilfen zur Erziehung wie z.B. der sozialpädagogischen Familienhilfe oder der Heimerziehung. Er nimmt dabei Aufgaben des Jugendamtes wahr.