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Naturschutzgebiete: So schützen wir die Natur am besten

Das ganze Jahr über zieht es die Menschen nach draußen in die Natur. Dabei sind die Schutzgebiete mit ihren attraktiven Ecken und Seen besonders im Sommer ein beliebtes Ausflugsziel. Naturschutzgebiete nehmen im Naturschutzrecht eine besondere Stellung ein, hier soll die Natur Vorrang haben, damit Lebensräume für geschützte Tiere und Pflanzen erhalten bleiben. Um die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen, macht es Sinn, sich vorab über das Naturschutzgebiet zu informieren. Dann kann man in Ruhe schauen, ob es der richtige Ort für die geplante Aktivität ist.

Wie verhalte ich mich richtig?

Es helfen schon ein paar einfache Regeln dabei, die Natur nachhaltig zu schützen. Die wichtigsten kann man sich ganz einfach merken:

  • auf den Wegen bleiben
  • Hunde anleinen, Kotbeutel verwenden
  • den eigenen Müll wieder mitnehmen
  • Pflanzen nicht pflücken und Tiere nicht stören
  • nicht zelten, grillen, Feuer machen oder rauchen
  • nur an den ausgewiesenen Plätzen baden gehen
  • keine Boote oder Schwimmhilfen wie z. B. Luftmatratzen oder Surfbretter verwenden.

Achten Sie bitte auch auf die lokalen Aushänge an den Eingängen zu den Naturschutzgebieten. Die Schilder beschreiben die jeweiligen Schutzziele und erklären, was dort wo erlaubt ist.

Warum sind die Regeln wichtig?

Die Verbote dienen dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. Wenn die gekennzeichneten Wege genutzt werden, verhindert man, dass seltene Pflanzen aus Versehen zerstört werden. Angeleinte Hunde können keine Tiere aufschrecken und stören nicht bei der Brut und Aufzucht.  Mitgenommener Müll kann nicht von Tieren gegessen oder als Nisthilfe genutzt werden. Dies führt ansonsten leider immer wieder zu Todesfällen u. a. bei kleinen Säugetieren, Insekten oder Vögeln.  Die Einschränkungen beim Baden und Wassersport dienen u. a. dem Schutz der brütenden Vögel und  Wasserpflanzen. Grillen, Rauchen und auch Feuer im allgemeinen sind in Wäldern und Naturschutzgebieten verboten, um Wald- und Flächenbrände zu verhindern. Weggeworfene Zigarettenstummel können zudem tödlich für viele Tiere sein, da diese leider auch verspeist werden.


Weitere Hinweise

  • Drohnenflüge sind in Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten. Nähere Infos dazu finden Sie z. B. auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Kurzfassung wurde in einem Flyer zusammengefasst.
  • Informationen für Wassersportler finden Sie in dem Merkblatt der unteren Wasserbehörde:
    Befahren der Seen und Fließgewässer - Informationen für Wassersportler
    • Das Land stellt ausführliche Informationen zu über 30 Naturschutzgebieten und 4 Natura-2000-Gebieten in Schleswig-Holstein hier zur Verfügung.  Darüber hinaus gibt es einheitliche Infoschilder für die Naturschutzgebiete, die an den Eingängen/Parkplatzbereichen aufgestellt sind. Diese sehen z. B. am Garrensee so aus:
  • Bei Fragen zu Naturschutzgebieten steht Ihnen die untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung. Der Ansprechpartner hier ist Herr Koch (Tel.: 04541 888-430, b.koch@kreis-rz.de). Sie können sich auch an die Schutzgebietsbetreuer:innen, die ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Naturschutzdienst, die Revier:försterinnen oder die Ranger:innen des Naturparks wenden.

Wo kann ich stattdessen hin?

Im Naturschutzgebiet hat die Natur Vorrang. Dafür gibt es an anderen Stellen reichlich Möglichkeiten, Wassersport zu betreiben,  zu grillen oder auch Hunden einen artgerechten Auslauf zu bieten. Sie finden die verschiedensten Freizeitangebote übersichtlich zusammengefasst unter den Touristeninformationen auf der Seite der Herzogtum Lauenburg Marketing und Service GmbH.