Überprüfungen zoologischer Gärten und Wildparks
Im Kreis Herzogtum Lauenburg stehen den Bürgern der Tierpark in Krüzen und der Wildpark Mölln zur Erholung zur Verfügung.
Tierschutzrechtliche Vorgabe für die Haltung von Tieren in Zoos oder Tiergärten ist das Säugetiergutachten, soweit keine spezielleren Vorgaben vorhanden sind.
Wildparks müssen sich ferner an die Leitlinien für die Haltung von Wild in Gehegen und das Gutachten zur Haltung von Greifvögeln und Eulen halten.