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Datum: 22.07.2021

Stellvertretende Mitglieder für den Kreisseniorenbeirat gesucht


In seiner Sitzung am 28.02.2019 hat der Kreistag Herzogtum Lauenburg 14 Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder des Kreisseniorenbeirates auf Vorschlag des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses gewählt.

Zwischenzeitlich sind Mitglieder zurückgetreten, stellvertretende Mitglieder des Kreisseniorenbeirats rücken in diesem Fall satzungsgemäß nach. Daher sind neue stellvertretende Mitglieder zu wählen.

Vorschlagsberechtigt sind die im Kreis Herzogtum Lauenburg ansässigen Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen im Bereich der Altenhilfe, örtliche Seniorenbeiräte, Ausländerbeiräte, Heimbeiräte aller im Kreis Herzogtum Lauenburg ansässigen stationären Altenpflegeeinrichtungen und die im Kreistag vertretenen Fraktionen.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg bittet alle Vorschlagsberechtigten, bis 22.08.2021 Vorschläge für die Wahl von stellvertretenden Mitgliedern des Kreisseniorenbeirates beim Fachdienst Soziale Leistungen der Kreisverwaltung, Barlachstraße 2, 23909 Ratzeburg, E-Mail Schemmerling@Kreis-RZ.de einzureichen.

Hintergrund:
Der Kreistag hat im Jahr 2009 den Kreisseniorenbeirat eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, in Zusammenarbeit mit den vorhandenen Einrichtungen und Gremien der Altenhilfe die Interessen der Seniorinnen und Senioren des Kreises zu vertreten, Unterstützung bei der Bildung weiterer Seniorenbeiräte/Seniorenräte in den Städten und Gemeinden, Anregung von Initiativen zur Selbsthilfe unter den Seniorinnen und Senioren und Beratung des Kreistages und dessen Ausschüssen in allen die Seniorinnen und Senioren betreffenden Fragen. Er besteht aus mindestens sieben, höchstens 15 Mitgliedern und wird vom Kreistag für fünf Jahre gewählt. Wählbar sind Bewohnerinnen und Bewohner des Kreises Herzogtum Lauenburg, die mindestens 60 Jahre alt sind. Sie dürfen aber weder dem Kreistag und seinen Ausschüssen noch einer Gemeindevertretung im Kreis Herzogtum Lauenburg angehören.