Inhalt

Startseite

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Namensänderung oder Adressänderung ohne Kennzeichenwechsel

Leistungsbeschreibung

Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen wie zum Beispiel Namensänderung durch Heirat, Scheidung oder Adressänderungen) müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.

Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet; soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.

Die Namensänderung wird sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, früher: Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, früher Fahrzeugbrief) eingetragen. Sofern noch ein Fahrzeugschein und ein Fahrzeugbrief vorhanden sind, werden diese gegen die ZB I und ZB II ausgetauscht.

Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die ZB II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue ZB I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen ZB I ein entsprechender Aufkleber angebracht.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief / die ZB II zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich an diese, damit diese das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen zu / bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Kopie des Hauptuntersuchungsberichtes (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation), sofern kein Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorhanden ist
  • Kopie des gültigen und geänderten Personalausweises (beidseitig) oder Kopie des gültigen Reisepasses
  • zusätzlich nur bei Namensänderungen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief ) im Original
  • bei Fahrzeugen über 3,5t zul. Gesamtgewicht: ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
  • bei Firmen: die geänderte Gewerbeanmeldung und ggf. den geänderten Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Vereinen: den geänderten Auszug aus dem Vereinsregister

Wenn Sie uns die Unterlagen per Post  zusenden, ändern wir diese und senden sie Ihnen zusammen mit einer Rechnung zurück.

Welche Gebühren fallen an?

zwischen 14,63 € und 33,43 € (auf den Postweg mit Postzustellungsurkunde)

Themen aus dem Kreis