Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen (bei Verlust, Diebstahl)
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit alle für Sie relevanten Informationen angezeigt werden können.
Volltext
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Behörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, ehemals als Fahrzeugschein bezeichnet. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer bei jeder Fahrt mitführen.
Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen bei:
- Verlust
- Diebstahl
- Unleserlichkeit
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie zerstört wurde, müssen Sie im Einzelfall eine eidesstattliche Erklärung bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder bei einer Notarin oder einem Notar abgeben.
Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen das Dokument persönlich bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Den Fahrzeugbrief (wenn Sie noch im Besitz der alten Zulassungsdokumente sind)
- Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
- ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- ggf. bei Diebstahl eine Kopie der bei der Polizei erstatteten Anzeige
Formulare
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Probleme bereitet mitunter die Übertragung von Eintragungen im Feld »Bemerkungen« des bisherigen Fahrzeugscheins in die neue ZB I. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der ZB I zur Übernahme der Eintragungen aus Feld 33 "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet.
Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie Unstimmigkeiten möglichst sofort.